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„Goldeneye 007“: Wie das Urheberrecht ein Fan-Remake des Shooter-Hits stoppte

Mods, Fan-Conversions oder Kreationen, die in Level-Editoren erstellt wurden, gehören zum Gaming fest dazu. Ebenso dazu gehört aber auch die Gefahr, Urheberrecht zu brechen – oder zumindest in die Nähe davon zu kommen.

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"Goldeneye 007" gehört noch immer zu den beliebtesten Shootern. (Screenshot: Rare)

Das für Nintendo 64 erschienene Spiel „Goldeneye 007“ ist noch immer einer der beliebtesten Shooter. 1997 erschienen revolutionierte er die Steuerungsmöglichkeiten von Ego-Shootern auf Konsolen und wurde mit seinem Vier-Spieler-Splitscreen auch zu einem echten Multiplayer-Hit. In Deutschland ist das Spiel jedoch indiziert – deutschsprachige Versionen konnten nur über Österreich oder die Schweiz bezogen werden.

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Der User Krollywood hat nach eigenen Angaben über 1.400 Stunden an einer Rekreation des Spiels gearbeitet. Level für Level hat er die Abschnitte von „Goldeneye 007“ nachgebaut. Dafür hat er den Leveleditor des Spiels „Farcry 5“ genutzt, sein Werk konnte von Spielerinnen und Spielern über den Arcade-Service des Spiels von Ubisoft angewählt werden. Nun verlautbarte Krollywood jedoch, dass sein Projekt, an dem er so lange gearbeitet hatte, entfernt wurde.

MGM, Microsoft, Nintendo und Ubisoft

Als Grund gibt er selbst an, dass Ubisoft eine Mail von MGM bekommen habe und diese ihm daraufhin mitgeteilt hätten, dass sie sein Spiel nicht länger auf ihrer Plattform anbieten können. Ein Geflecht aus Urheberrechts-Ansprüchen und Verantwortlichkeiten hat somit dafür gesorgt, dass es Spielern und Spielerinnen nicht mehr möglich ist, die selbstgebaute Version eines Spiels von 1997 zu spielen.

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Produziert hat „Goldeneye 007“ damals das Studio Rareware, das zu dem Zeitpunkt zu großen Teilen Nintendo gehörte. Nintendo wiederum war der Publisher des Spiels. Die Rechte an der Marke „007“ wiederum hatte MGM. Inzwischen gehört Rareware zu Microsoft und damit auch die Rechte am Spiel „Goldeneye 007“. Denn anders als bei Spielen wie etwa „Donkey Kong 64“, das eine Marke von Nintendo ist, kann die Firma bei „Goleneye 007“ keinerlei Rechte geltend machen. Einen Schritt, den Nintendo sonst sehr gerne geht.

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Daher ist es etwas verwunderlich, dass nicht etwa Microsoft die Entfernung des Fanprojekts forderte, schließlich haben sie die Rechte am geistigen Eigentum – also an den Spielmechaniken, Levelstrukturen oder dem Missionsdesign. Es ist anscheinend MGM selbst, die sich daran stören, dass ein Fan-Spiel ihren Markennamen nutzt. Und das, obwohl die Verbreitung dieses Projekts keinerlei Einschränkungen für den Erfolg der „James Bond“-Spiele bedeuten dürfte. Anders als etwa bei Microsoft, die durchaus daran interessiert sein dürften, ein etwaiges Remaster von „Goldeneye 007“ gewinnbringend anzubieten. Und über alledem steht Ubisoft, die dafür sorgen müssen, dass über ihren Service keine Spiele angeboten werden, die Urheberrecht brechen.

Urheberrecht kann undurchsichtig sein

Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass geistiges Eigentum, Markennamen und Urheberrecht ein teils undurchsichtiges Gewerk sein können – vor allem dann, wenn es sich um Rechte handelt, die bald 25 Jahre in der Vergangenheit ausgehandelt wurden. Schade ist es allemal um die Arbeit, die Krollywood in sein Gaming-Projekt gesteckt hat. Er selbst sagt, dass er derzeit Möglichkeiten sucht, sein Spiel außerhalb von Ubisofts Farcry Arcade anzubieten.

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