Erhöhte Kaufanreize: USK erhöht Altersfreigabe für Roblox

Weil sich Game-Creator-Plattformen wie Roblox in den vergangenen Jahren „enorm entwickelt“ haben sollen, sah sich der IARC- Ausschuss des USK-Beirats (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) eigenen Angaben zufolge bemüßigt, diese genauer unter die Lupe zu nehmen. Insbesondere ging es darum, die Jugendschutzrelevanz der einzelnen Plattformen auf Aktualität zu überprüfen.
Game-Creator-Plattformen bei Kindern beliebt
Denn die Game-Creator-Plattformen seien besonders bei Kindern und Jugendlichen beliebt. Sie böten mittlerweile „nicht nur eine überschaubare Spielewelt für jüngere Kinder aus Geschicklichkeitsspielen, Racern oder Simulationen, sondern eine Vielzahl an unterschiedlichen Spielen quer durch alle Genre und damit auch für unterschiedliche Altersgruppen an“, wie die USK ihre Prüfung begründet.
Zudem würden in den Communitys Game und Social Media oft miteinander verschmelzen. Bei vielen Plattformen sind Sprach- und Text-Chat-Funktionen integriert. Ebenfalls ein Grund, genauer hinzuschauen, ist für die USK die Möglichkeit, dass Nutzer:innen selbst Spiele kreieren und Inhalte monetarisieren können.
Bei insgesamt 17 Plattformen, darunter Blockmango, Blockstarplanet, Fortnite und Roblox, stand die Alterskennzeichnung auf dem Prüfstand. Bei acht dieser Plattformen wurde die Altersfreigabe erhöht.
Roblox: Altersfreigabe steigt auf USK 16
Bei Fortnite, Dreams, Stuckd oder Trove (jeweils USK 12) änderte sich nach der Überprüfung nichts an der Altersfreigabe. Dagegen erhöhte die USK die Altersfreigabe für die auch in Deutschland extrem populäre Plattform Roblox von zwölf auf 16 Jahre (USK 16).
Während die USK auch zuvor schon Gewalt, Inhalte für verschiedene Altersgruppen, Chats und In-Game-Käufe kritisierte, findet sich neu in der Übersicht das Thema „erhöhte Kaufanreize“. Genauer ging die USK in ihrer Mitteilung nicht darauf ein.
Auswirkungen der Hochstufung
In der Praxis bedeutet die höhere Einstufung für Roblox und Co allerdings nicht allzu viel. Im schlimmsten Fall ist der Zugriff für Kinder nicht mehr möglich, wenn Erziehungsberechtigte das Spieleangebot auf den Geräten wie Smartphone oder Tablet gezielt auf USK-12-Inhalte begrenzt haben.
Entsprechend rät die USK Eltern, „die Spielewelten von Game-Creator-Plattformen gemeinsam mit dem Kind zu erkunden“. Schon bei der Registrierung und Erstellung eines Accounts sollten die Eltern dabei sein. „So können Eltern sicherstellen, dass auch nur altersgerechte Spiele angezeigt werden und Kauf- oder Chat-Möglichkeiten eingeschränkt oder deaktiviert sind“, wie es vonseiten der USK heißt.