Verbraucherschützer mahnen Firmen wegen Cookie-Bannern ab
Bei der Aktion wurden Websites aus unterschiedlichen Branchen wie Reisen, Lebensmittel-Lieferdienste oder Versicherungen untersucht. Neben den eindeutig rechtswidrigen Bannern habe es auch viele Einblendungen gegeben, die sich in einer rechtlichen Grauzone bewegten. „Die Banner wirkten auf den ersten Blick zulässig, versuchten aber durch Tricks, die Entscheidung der Seitennutzer und Nutzerinnen zu lenken.“
Die Verbraucherschützer haben 98 Abmahnungen wegen klarer Verstöße gegen das TMG und die DSGVO verschickt. In zwei Drittel der Fälle hätten die Unternehmen inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Zu den abgemahnten Unternehmen gehören Anbieter von Essens-Lieferdiensten oder Online-Musikdiensten sowie aus der Fitness-Branche.
Cookies sind kleine Datensätze, die Websites hinterlegen, um die Nutzer identifizierbar zu machen. Mit ihrer Hilfe können individuelle Profile erstellt werden, die weitreichende Rückschlüsse über Surfverhalten, Vorlieben und Lebensgewohnheiten zulassen. Dieses Wissen wird dann etwa für personalisierte Werbung herangezogen.
vzbv-Vorstand Klaus Müller sagte, rechtswidrige Cookie-Banner seien kein Kavaliersdelikt. „Die zunehmende Daten-Schnüffelei gefährdet die Privatsphäre der Verbraucher:innen und führt zum durchleuchteten Bürger.“
Im Sommer war bereits der internationale Datenschutzverein Noyb um den österreichischen Juristen Max Schrems auch in Deutschland juristisch gegen Website-Betreiber wegen mangelhafter Cookie-Banner vorgegangen. dpa