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Vermeintlicher Billigmarktplatz Temu von Verbraucherzentrale abgemahnt

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die Betreiber des immer populärer werdenden Marktplatzes Temu abgemahnt. Die Verbraucherschützer erheben eine ganze Reihe von Vorwürfen gegen den chinesischen Onlinehändler.

Von Dieter Petereit
1 Min.
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Temu wird auch in Deutschland immer beliebter. (Foto: PinguinLens/Shutterstock)

„Die Plattform Temu verunsichert und übervorteilt Verbraucherinnen und Verbraucher mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs, das muss aufhören“, sagte vzbv-Chefin Ramona Pop den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

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Dark Patterns und Greenwashing: Temu fragwürdig

Der Bundesverband sieht diverse Verstöße gegen geltendes Recht und will den Marktplatz nun zwingen, seine angeblich fragwürdigen Praktiken aufzugeben. So setze Temu seine Kundinnen etwa mit sogenannten Dark Patterns unter Druck.

Hinweise wie „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb“ sorgten für einen Spontankaufdruck. Dies aber sei seit Inkrafttreten des EU-Gesetzes für Digitale Dienste im Februar dieses Jahres verboten. „In Deutschland und der Europäischen Union gelten Gesetze zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, an die sich alle Unternehmen halten müssen“, macht Pop klar.

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Ebenfalls abgemahnt wird das sogenannte Greenwashing. Darunter versteht man das Werben mit falschen Klima- oder Umweltschutzversprechen. Temu wird vorgeworfen, die Lieferung zu einer Abholstelle anstatt nach Hause als klimafreundlich anzupreisen.

Dabei kämen die meisten der Produkte ohnehin aus China, so der vzbv. Für die Klimabilanz falle der dann doch relativ geringe Unterschied zwischen Heim- und Abholadresse kaum ins Gewicht.

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Geschäftsmodell insgesamt intransparent, Klage könnte folgen

Insgesamt beurteilen die Verbraucherschützer:innen das gesamte Geschäftsmodell Temus mit seinen teils extrem hohen Rabatten und Produktbewertungen in Echtzeit als intransparent und kaum nachzuvollziehen. Pop ist sauer: „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor derartigen Geschäftspraktiken geschützt werden“.

Der nächste Schritt nach der Abmahnung könnte eine Klage sein. Derweil hat das hinter der App stehende Unternehmen Pinduoduo vergangene Woche einen nahezu verdoppelten Jahresgewinn gemeldet.

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