Volle Kontrolle: Französische Steuerbehörde erspäht nicht deklarierte Pools durch Luftbilder

Die KI erkennt Pools und bald auch Anbauten. (Foto: Shutterstock / SizeSquares)
Die französische Steuerbehörde hat in einem Testlauf ein neues System genutzt, um nicht deklarierte Swimmingpools in Hinterhöfen und Gärten der Bürger ausfindig zu machen. Diese müssen 90 Tage nach der Fertigstellung bei der Behörde gemeldet werden, da durch eine Verbesserung des Grundstücks höhere Steuern fällig werden.
Das System wurde von Google und Capgemini entwickelt, wie The Guardian berichtet. Es analysiert Luftbilder der Gegend und erkennt Pools per KI. Diese werden dann mit der internen Datenbank abgeglichen, um zu sehen, ob der Pool bereits deklariert ist oder nicht.
So konnte die französische Behörde bereits 20.356 nicht deklarierte Pools ausmachen und den Besitzern Rechnungen in Höhe von insgesamt rund 10 Millionen Euro ausstellen.
Die automatische Erkennung von Pools soll aber nur der Anfang sein. „Wir zielen besonders auf Hauserweiterungen wie Veranden ab, aber wir müssen sicher sein, dass die Software Gebäude mit großer Grundfläche finden kann und nicht die Hundehütte oder das Kinderspielhaus“, sagte Antoine Magnant, stellvertretender Generaldirektor für öffentliche Finanzen, gegenüber der Le Pariser Zeitung.
Noch kann die Software noch nicht einwandfrei erkennen, ob es sich um einen Anbau, ein Zelt oder zum Beispiel nur eine Hundehütte handelt. Im April hatte die Software eine Fehlermarge von rund 30 Prozent. So hat es zum Beispiel Solarpaneele als Pools identifiziert und hatte Probleme, Anbauten und Gebäude unter Bäumen zu erkennen.
Die öffentliche Finanzbehörde DGFiP sagte, dass es das KI-gestützte Programm in ganz Frankreich einsetzen möchte, um nicht deklarierte Pools und Anbauten zu erkennen. Einer Schätzung zufolge könnte das dem Staat rund 40 Millionen Euro in Steuern alleine aus den Pools einbringen.
Google steht allerdings nicht immer so gut mit den französischen Behörden. Mit der Kartellbehörde hat sich das amerikanische Unternehmen erst kürzlich gestritten und muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 150 Millionen Euro zahlen.
Hier behauptet die Kartellbehörde, Google arbeite mit „undurchsichtigen und schwer verständlichen Betriebsregeln und wendet diese auf willkürliche Art und Weise an.“
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team