Anzeige
Anzeige
News

Französisches Gericht bestätigt: Google muss 150 Millionen Euro Strafe zahlen

Ein französisches Berufungsgericht bestätigt die Geldbuße in Höhe von 150 Millionen Euro, die bereits im Jahr 2019 gegen Google verhängt wurde.

Von Hannah Klaiber
1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Google scheitert mit Berufungsverfahren. (Foto: Shutterstock)

Google ist mit seinem Berufungsverfahren in Frankreich gescheitert. Die 150-Millionen-Euro-Strafe, die im Jahr 2019 gegen das US-Unternehmen verhängt wurde, wurde von einem Pariser Berufungsgericht bestätigt.

Anzeige
Anzeige

Ursprünglich hatte die französische Kartellbehörde das Bußgeld mit der Begründung verhängt, dass Google undurchsichtige Werberegeln anwende und diese nach Belieben ändere. Im genauen Wortlaut hieß es damals: Die Werbeplattform Google Ads arbeite mit „undurchsichtigen und schwer verständlichen Betriebsregeln und wendet diese auf willkürliche Art und Weise an.“

Ein Sprecher von Google sagte nach der Urteilsverkündung dazu: „Nach der ursprünglichen Entscheidung haben wir bereits einige Änderungen vorgenommen, um diese Richtlinien noch klarer zu definieren. Nun werden wir das Urteil des Gerichts im Detail studieren und unsere nächsten Schritte prüfen.“

Anzeige
Anzeige

Gericht gibt Kartellbehörde nicht in vollem Umfang recht

Zwei Anordnungen der französischen Kartellbehörde wurden von dem Berufungsgericht in dem aktuellen Urteil allerdings nicht mehr berücksichtigt. Wie der Google-Sprecher weiter mitteilte, sei die Anordnung aufgehoben worden, ein Instrument einzurichten, das es französischen Verbraucher:innen ermöglicht, Beschwerden bei Google einzureichen.

Anzeige
Anzeige

Gekippt wurde zudem der damals geforderte Jahresbericht, in dem sowohl die Anzahl der Websites, deren Google-Ads-Konten wegen Regelverstoßes gesperrt wurden, als auch eine genaue Begründung des Verstoßes aufgelistet werden sollten.

Gibmedia war der Auslöser für die Ermittlungen

Die französische Kartellbehörde hatte Ermittlungen gegen Google eingeleitet, nachdem sich das französische Unternehmen Gibmedia darüber beschwert hatte, dass es ohne Vorwarnung daran gehindert worden war, Werbung über Google Ads zu schalten. Google rechtfertigte diesen Schritt mit der Behauptung, Gibmedia hätte gegen Regeln verstoßen, indem Menschen davon überzeugt werden sollten, sich für Dienste mit zwielichtigen Abogebühren anzumelden.

Anzeige
Anzeige

Diese Entscheidung sei richtig gewesen, betonte ein Google-Sprecher gegenüber The Register. „Die Menschen erwarten, vor ausbeuterischer und missbräuchlicher Werbung geschützt zu werden. Dafür gibt es unsere Werberichtlinien.“

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige