Anzeige
Anzeige
News

Falschinformationen im Web: Google muss Löschanträge prüfen

Google ist in der Pflicht, die Löschung von Links wegen angeblicher falscher Informationen zu prüfen. Das besagt ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs.

Quelle: dpa
1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Google-Suche. (Foto: Twin Design / Shutterstock.com)

Suchmaschinen wie Google haben nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofs die Pflicht, Anträge auf das Löschen von Links aus ihren Ergebnislisten wegen angeblich falscher Informationen zu prüfen. Zugleich müssten Betroffene einen Anfangsbeweis dafür vorlegen, dass die Informationen falsch seien, befand Generalanwalt Giovanni Pitruzzella am Donnerstag in Luxemburg.

Anzeige
Anzeige

Hintergrund ist ein Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, bei dem sich ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche von einer US-amerikanischen Internetseite in Misskredit gebracht sieht. Das Unternehmen hinter dieser Seite ist wiederum Vorwürfen ausgesetzt, gezielt negative Berichte zu lancieren, um die Betroffenen später damit zu erpressen. Google hatte sich geweigert, die Links zu den Artikeln zu entfernen. Man könne nicht beurteilen, ob an den Vorwürfen etwas dran sei.

Ein zweiter Punkt betrifft die Vorschaubilder, die neben den Links in der Trefferliste auftauchen. Der BGH rief in der Sache den EuGH an.

Anzeige
Anzeige

Suchmaschinen müssen Fälle im Rahmen ihrer Möglichkeiten prüfen

Generalanwalt Pitruzzella betonte mit Blick auf solche Fälle nun, dass ein Suchmaschinenbetreiber die Anträge Betroffener „im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten“ prüfen müsse. Wenn möglich, müsse er auch den Herausgeber der Internetseite kontaktieren.

Anzeige
Anzeige

Hinsichtlich der zweiten Frage stellte Pitruzzella klar, dass für namensbezogene Bildersuchen die gleichen Regeln gelten wie für Websuchen. Dabei sei nur der Informationswert der Fotos zu berücksichtigen – und nicht der Inhalt, in den die Fotos auf der Website eingebettet seien.

Das Gutachten des Generalanwalts ist für die EuGH-Richter nicht bindend. Ein Urteil dürfte innerhalb der kommenden Monate fallen.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige