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Ratgeber

Vorteile und Risiken der ePA: Das musst du zur elektronischen Patientenakte wissen

Derzeit informieren Krankenkassen die Versicherten über die Einführung der elektronischen Patientenakte. Doch was steckt dahinter und ist es sinnvoll, sich als Patient:in auf die ePA einzulassen?

Von Tobias Weidemann
7 Min.
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Patientendaten sollen künftig in einer elektronischen Patientenakte gespeichert werden.(Foto: Andrei_R/ Shutterstock)

Dieser Tage erhalten viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen Post von ihren Versicherern. Die Briefe betreffen die elektronische Patientenakte (ePA), die ab 2025 eingeführt wird und mit deren Hilfe unser Gesundheitssystem ein Stück weit digitaler und effizienter werden könnte. Doch was bedeutet das konkret für Patient:innen? Worin liegen die Vor- und Nachteile, und worauf sollten Patient:innen achten? In diesem Ratgeber klären wir die wichtigsten Fragen rund um die ePA.

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Was ist eigentlich die elektronische Patientenakte (ePA) und was steht drin?

Bei der elektronischen Patientenakte handelt es sich um eine digitale Plattform, auf der alle medizinischen Daten eines Patienten zentral und sicher gespeichert werden. Das sind zum einen Arztberichte, Röntgenbilder, Impfungen, Medikamentenpläne und vieles mehr. Ob das mit den Röntgenbildern und anderen Produkten der bildgebenden Verfahren überhaupt auf Anhieb funktioniert, bleibt abzuwarten. Denn hier ist es schon in der Vergangenheit immer schwierig gewesen, auf anderen Wegen Daten zwischen Kliniken, Apotheken und Praxen auszutauschen.

Sinnvoll ist auch, dass hier neben den Befunden auch Medikationspläne und Medikamente eingetragen werden können. Denn allzu oft können gerade Personen, die viele verschiedene Medikamente nehmen müssen, nicht genau auflisten, was sie alles nehmen. Der Starttermin für die elektronische Patientenakte ist der 15. Januar kommenden Jahres, wobei die eigentliche Technik schon seit 2021 erprobt wird und es daher keinen wirklichen Starttermin geben muss.

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Wichtig zu wissen auch: Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist für gesetzlich Versicherte kostenlos. Die Kosten werden von den Krankenkassen getragen. Unterm Strich ist sogar angedacht, dass sie Kosten sparen soll – trotz der aufwendigen Entwicklung und der IT-Logistik, die hierfür installiert wird.

Für wen ist die ePA vorgesehen und kann man dem widersprechen?

Die elektronische Patientenakte wird von der Krankenkasse bereitgestellt und zunächst nur von den gesetzlichen Kassen unterstützt. Private Krankenversicherungen können diese allerdings in Zukunft auch anbieten. Die Patientenakte kann sowohl von Ärzt:innen als auch von Patient:innen genutzt werden, wobei Letztere entscheiden können sollen, wer worauf Zugriff bekommt.

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Dabei bleibt die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig und kein:e Patient:in soll dazu gezwungen werden, diese zu aktivieren. Ein Widerspruch ist also einerseits jetzt möglich, wie sich aus den Briefen der Krankenkassen ersehen lässt. Es wird aber auch jederzeit später möglich sein, entsprechende Löschanträge zu stellen, sofern man dann ein schlechtes Gefühl damit hat oder aus anderen Gründen nicht mehr an dem System beteiligen will.

Wer sich gegen gegen die Nutzung der ePA entscheidet, für den bleibt alles beim Alten: Die Gesundheitsdaten werden wie bisher in den jeweiligen Arztpraxen oder Krankenhäusern abgelegt und auf Anfrage oder nach Absprache an weitere behandelnde Instanzen weitergegeben. Allerdings kann man dann die Vorteile, die ein solches System im Hinblick auf den leichteren Austausch von Befunden oder Medikamentenplänen bietet, nicht nutzen. Nachteile im Hinblick auf die Behandlung entstehen Patient:innen höchsten insoweit, dass bestimmte Informationen langsamer verfügbar sind oder die Ärzt:innen sich weniger zügig einen Überblick verschaffen können.

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Übrigens sollte es zumindest theoretisch daher auch einfacher werden, sich eine Zweitmeinung einzuholen, ohne hierzu vom ersten Arzt die Informationen kommen lassen zu müssen. Nicht zuletzt wird so auch der Wechsel der Praxis erleichtert. Doch damit sind wir schon mitten im Pro und Contra zur ePA.

Welche Vorteile und Effizienzgewinne bringt die ePA mit sich?

In der Tat ist die zentrale Ablage aller Gesundheitsdaten ein Vorteil für die Patient:innen. Da diese nicht in verschiedenen Arztpraxen oder Krankenhäusern gesammelt werden, sondern zentral in der elektronischen Patientenakte liegen, können Ärzt:innen jederzeit die für die Behandlung und Diagnose wichtigen Erkenntnisse bekommen, ohne diese selbst erheben zu müssen. Das führt zu weniger Doppeluntersuchungen oder unnötigem Röntgen, wenn auf die vorherigen Befunde zugegriffen werden kann.

Patient:innen können den Zugriff jederzeit beschränken oder bestimmten Personen den Zugang wieder entziehen, etwa wenn man die Praxis wechselt. Praktisch aber auch: Angehörige können – mit ihrer ausdrücklichen Erlaubnis – Zugriff erhalten. Das kann innerhalb der Familie sinnvoll sein. Apropos: Natürlich bekommen auch Kinder und Jugendliche eine ePA, wenn die Eltern dies wünschen. Denn bis zum 16. Lebensjahr verwalten die sorgeberechtigen, gesetzlich versicherten Eltern die elektronische Patientenakte für Ihre Kinder.

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Fachärzte, Hausärzte und Kliniken können mithilfe der ePA besser zusammenarbeiten – ob das praktisch so umgesetzt wird, hängt sicherlich stark von der Organisiertheit der einzelnen Praxis ab. Zweifel sind hier angebracht, Lernkurven seitens der Praxisteams hoffentlich hoch. Dennoch könnten gerade chronisch Kranke und Behinderte davon profitieren. All das, so versprechen es die Kassen, soll bei voller Datenhoheit erfolgen. Heißt: Die Patient:innen entscheiden nicht nur, ob sie an dem System überhaupt teilnehmen wollen, sondern auch welche Daten und Befunde in die ePA aufgenommen werden und wer auf was zugreifen darf.

Wichtig auch zu wissen: Auch die Krankenkassen selbst haben keinen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten, ohne dass Sie diese gewähren. Hier wird zu prüfen sein, ob Krankenversicherer Druck auf Patient:innen ausüben, etwa was die Zusammenarbeit mit chronisch Kranken betrifft.

Gibt es auch Nachteile oder Risiken bei Nutzung der ePA?

Damit sind wir allerdings bei den Transparenzbedenken, die viele Patient:innen im Vorfeld haben. Grundsätzlich setzt ein solches Prozedere nämlich voraus, dass Patient:innen ihre Datenhoheit auch wahrnehmen, also mit dem entsprechenden Endgerät und dem technischen Wissen, ihre Daten zu nutzen und Rechte zu vergeben wissen. Und es gibt natürlich auch Datenschutzbedenken. Denn auch wenn die Datenspeicherung verschlüsselt erfolgt, handelt es sich dabei um sensible Gesundheitsdaten und Hackerangriffe oder Angriffe auf die Systeme können trotz aller Sicherheitsvorkehrungen nie komplett ausgeschlossen werden. Immerhin verspricht der Gesetzgeber, dass sämtliche Daten verschlüsselt übertragen und gespeichert werden.

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Nicht zuletzt bringt all das für Ärzte und Ärztinnen die Notwendigkeit, zweigleisig zu fahren. Es wird gerade in der Anfangszeit Patient:innen geben, die bestimmte Informationen nicht teilen, die dann weiterhin doppelt erfasst werden müssen – und das angesichts der Tatsache, dass alle Gesundheitseinrichtungen parallel die Infrastruktur der ePA nutzen, anbieten und betreiben müssen.

Wie geht das Onboarding und was kann man bei der ePA einstellen und bedienen?

Für die elektronische Patientenakte wird es eine ePA-App der Krankenkasse geben – und zwar voraussichtlich für jede Kasse eine eigene. Die gibt’s in den einschlägigen App-Stores und wohl in den meisten Fällen für Android und iOS. Zunächst müssen Patient:innen ein Identifikations- und Anmeldeverfahren durchlaufen, das je nach Kasse im Detail etwas unterschiedlich sein kann.

Die Anmeldung funktioniert meist mit einem Kartenlesegerät und der NFC-fähigen Gesundheitskarte aka Krankenkassenkarte und der hierzu vergebenen Pin oder der Gesundheits-ID. Ist diese erste Hürde genommen – es ist zu erwarten, dass vor allem größere Kassen mit Filialnetz hier im neuen Jahr unterstützend tätig werden. Das Gesetz sieht dabei vor, dass die Kassen bei der Nutzung der ePA unterstützen, die Versicherten beraten und ihnen dabei helfen, ihr Recht wahrzunehmen. Darüber hinaus sollen sie für die Widerspruchsregelung und die Zugriffsberechtigungen zuständig sein, wenn die Patient:innen hier Beratung und Unterstützung wünschen.

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Innerhalb der App können Patient:inne beispielsweise Dokumente hoch- oder herunterladen, anzeigen, verbergen und löschen, Widersprüche erteilen und widerrufen, etwa für die Zugriffsberechtigung einzelner Leistungserbringer oder die freiwillige Datenspende zu gemeinwohlorientierten Zwecken. Sie können die Zugriffsberechtigung und Zugriffsdauer von Leistungserbringern festlegen, Vertretungen erstellen und wieder entziehen und umgekehrt auch die ePA einer anderen Person verwalten, wenn sie dazu berechtigt sind. Das könnte bei vielen älteren Personen ohne Smartphone aus dem Familienkreis so ablaufen. Zuletzt lassen sich über die App die Zugriffe auf die ePA anhand der Protokolldaten kontrollieren und die die Nutzung der ePA beenden und alle Daten löschen, wenn das gewünscht wird.

Können auch Nutzer:innen ohne Computer oder Smartphone an dem System teilnehmen?

Generell ist die elektronische Patientenakte darauf ausgerichtet, möglichst inklusiv zu sein und auch jene Patient:innen nicht alleine zu lassen, die technisch hierzu nicht in der Lage sind. Allerdings geht die ePA-Nutzung dann nur eingeschränkt. Angedacht ist, dass jene Nutzer:innen keine Daten einsehen, verwalten und hochladen können – und Widersprüche lediglich über die Ombudsstelle der eigenen Krankenkasse führen können. Auf Wunsch können aber die beteiligten Praxen und medizinischen Einrichtungen Daten und Diagnosen einstellen können.

Wichtig auch zu wissen: Ärzte und Ärztinnen bekommen jeweils automatisch für 90 Tage Zugriff auf die Patientenakte, wenn Patient:innen das so wünschen. Es ist also nicht möglich, dass Ärzte hier deutlich später noch zugreifen.

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Nutzer:innen, die selbst die Patientenakte nicht administrieren wollen oder können, sollten eine Vertrauensperson bestimmen, die das für sie erledigt, im Falle der Kinder unter 16 Jahre ist das, wie oben beschrieben, durch die Eltern geregelt. Die Vertretungsperson hat dann grundsätzlich dieselben Zugriffsrechte und kann über die App Zugriffsrechte gewähren oder entziehen – nicht aber die komplette Akte löschen oder andere Vertreter:innen benennen oder widerrufen.

Und nun? Sollte ich die ePA nutzen?

Die elektronische Patientenakte bietet prinzipiell viele Vorteile, insbesondere eine bessere Vernetzung zwischen Ärzten und schnellere Diagnosen, weil viele Daten, die früher erst angefordert werden mussten, einfacher ausgetauscht werden können. Allerdings ist die ePA auch eine Vertrauensfrage und es geht darum, sich damit vernünftig auseinanderzusetzen. Das zentrale Sammeln von (verschlüsselten) Daten in einer Cloud ist ein Risiko, doch die Alternative kann auch Probleme mit sich bringen. Letztendlich geht es darum, ob du dich mit der digitalen Lösung wohlfühlen kannst.

Immerhin: Wer die technischen Hürden als vertretbar ansieht, sollte die Vorteile für sich nutzen und braucht angesichts der Briefe der Krankenkasse auch gar nicht tätig zu werden. Gleichzeitig ist es sinnvoll, das Thema innerhalb der Familie, insbesondere mit älteren und weniger digitalaffinen Verwandten zu besprechen, ähnlich wie man über Patientenverfügung und ähnlich heikle Dinge sprechen sollte.

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