Internetanschlüsse mit hoher Bandbreite stehen möglicherweise vor einer Preiserhöhung, eine Entwicklung, die auf eine kürzlich getroffene Entscheidung der Bundesnetzagentur im Streitbeilegungsverfahren zwischen Mnet und Vodafone zurückzuführen ist.
Diese Entscheidung könnte als Standard für die Festlegung zukünftiger Netzentgelte im Bereich der Glasfasernetze dienen. Die Kernidee der Entscheidung ist die Einführung einer gestaffelten Preisstruktur, basierend auf der Bandbreite: Höhere Bandbreiten würden teurer, während niedrigere Bandbreiten günstiger angeboten werden könnten.
Dies könnte für Endkunden bedeuten, dass sie in Zukunft mehr für Internetanschlüsse mit hohen Bandbreiten zahlen müssen.
Auch Netzbetreiber befürchten Konsequenzen
Diese Entwicklung hat auch weitreichende Konsequenzen für die Netzbetreiber. Produkte mit niedrigerer Bandbreite könnten für sie günstiger und damit rentabler werden. In einer Pressemitteilung äußert TKT Vivax, ein Dienstleister im Bereich des Glasfaserausbaus, Bedenken, dass einige Netzbetreiber sich möglicherweise darauf beschränken könnten, ausschließlich Produkte mit niedriger Bandbreite anzubieten.
Dies könnte zur Folge haben, dass schnelle Internetverbindungen aus dem Angebot genommen werden. Ob diese Befürchtung tatsächlich eintreten wird und wie sich die festgelegten Entgelte konkret auf die Geschäftsmodelle der Netzbetreiber und letztendlich auf die Endkunden auswirken werden, bleibt jedoch eine offene Frage.
Forderung für einheitliche Netzentgelte
Dirk Fieml, der CEO der TKT Vivax Group, bringt seine Perspektive in die Diskussion um Glasfasernetzentgelte ein. Er plädiert für die Einführung einheitlicher Netzentgelte, ähnlich dem Modell, das bei Stromnetzen angewandt wird.
In einem solchen System würden die Preise nicht nach Bandbreite, sondern nach dem Kundentyp – ob Privat- oder Gewerbekunde – festgelegt. Fieml unterstreicht zudem die Bedeutung von Open-Access-Netzen, die potenziell eine effizientere und wirtschaftlichere Auslastung der Netze für Netzbetreiber ermöglichen könnten.
Diese Herangehensweise könnte nicht nur für eine gerechtere Preisgestaltung sorgen, sondern auch die Attraktivität und die Wirtschaftlichkeit von Anschlüssen mit großer Bandbreite für Netzbetreiber und Kunden beeinflussen.
Bundesnetzagentur sieht keinen Grund zur Sorge
Auf Anfrage hat sich die Bundesnetzagentur zu der Meinung von tktVivax und CEO Dirk Fieml geäußert. Ein Sprecher teilte uns mit, dass die Agentur die Einschätzung, dass die Preise für Endkunden steigen könnten, nicht nachvollziehen kann.
Grund dafür ist, dass es sich bei der Entscheidung um Vorleistungspreise handelt, die sogar im Fall von Mnet gegen Vodafone gegenüber den ursprünglich verlangten Preisen gesenkt wurden.
Bei den festgelegten Preisen handelt es sich laut Agentur um Durchschnittspreise für die jeweiligen Bandbreiten, wie im Urteil festgelegt. Auch deswegen sieht sie keinen Grund, weshalb die Endkundenpreise aufgrund des Urteils steigen sollten.