Anzeige
Anzeige
News

Warum Internet mit hoher Bandbreite bald teurer werden könnte

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur im Streitfall Mnet gegen Vodafone könnte zu höheren Preisen für Internetanschlüsse mit großer Bandbreite führen, was sowohl für Endkunden als auch für Netzbetreiber Konsequenzen haben würde.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Glasfaser­internet könnte teurer werden. (Foto: Asharkyu/Shutterstock)

Internetanschlüsse mit hoher Bandbreite stehen möglicherweise vor einer Preiserhöhung, eine Entwicklung, die auf eine kürzlich getroffene Entscheidung der Bundesnetzagentur im Streitbeilegungsverfahren zwischen Mnet und Vodafone zurückzuführen ist.

Anzeige
Anzeige

Diese Entscheidung könnte als Standard für die Festlegung zukünftiger Netzentgelte im Bereich der Glasfasernetze dienen. Die Kernidee der Entscheidung ist die Einführung einer gestaffelten Preisstruktur, basierend auf der Bandbreite: Höhere Bandbreiten würden teurer, während niedrigere Bandbreiten günstiger angeboten werden könnten.

Dies könnte für Endkunden bedeuten, dass sie in Zukunft mehr für Internetanschlüsse mit hohen Bandbreiten zahlen müssen.

Anzeige
Anzeige

Auch Netzbetreiber befürchten Konsequenzen

Diese Entwicklung hat auch weitreichende Konsequenzen für die Netzbetreiber. Produkte mit niedrigerer Bandbreite könnten für sie günstiger und damit rentabler werden. In einer Pressemitteilung äußert TKT Vivax, ein Dienstleister im Bereich des Glasfaserausbaus, Bedenken, dass einige Netzbetreiber sich möglicherweise darauf beschränken könnten, ausschließlich Produkte mit niedriger Bandbreite anzubieten.

Dies könnte zur Folge haben, dass schnelle Internetverbindungen aus dem Angebot genommen werden. Ob diese Befürchtung tatsächlich eintreten wird und wie sich die festgelegten Entgelte konkret auf die Geschäftsmodelle der Netzbetreiber und letztendlich auf die Endkunden auswirken werden, bleibt jedoch eine offene Frage.

Anzeige
Anzeige

Forderung für einheitliche Netzentgelte

Dirk Fieml, der CEO der TKT Vivax Group, bringt seine Perspektive in die Diskussion um Glasfaser­netzentgelte ein. Er plädiert für die Einführung einheitlicher Netzentgelte, ähnlich dem Modell, das bei Stromnetzen angewandt wird.

In einem solchen System würden die Preise nicht nach Bandbreite, sondern nach dem Kundentyp – ob Privat- oder Gewerbekunde – festgelegt. Fieml unterstreicht zudem die Bedeutung von Open-Access-Netzen, die potenziell eine effizientere und wirtschaftlichere Auslastung der Netze für Netzbetreiber ermöglichen könnten.

Anzeige
Anzeige

Diese Herangehensweise könnte nicht nur für eine gerechtere Preisgestaltung sorgen, sondern auch die Attraktivität und die Wirtschaftlichkeit von Anschlüssen mit großer Bandbreite für Netzbetreiber und Kunden beeinflussen.

Bundesnetzagentur sieht keinen Grund zur Sorge

Auf Anfrage hat sich die Bundesnetzagentur zu der Meinung von tktVivax und CEO Dirk Fieml geäußert. Ein Sprecher teilte uns mit, dass die Agentur die Einschätzung, dass die Preise für Endkunden steigen könnten, nicht nachvollziehen kann.

Grund dafür ist, dass es sich bei der Entscheidung um Vorleistungspreise handelt, die sogar im Fall von Mnet gegen Vodafone gegenüber den ursprünglich verlangten Preisen gesenkt wurden.

Anzeige
Anzeige

Bei den festgelegten Preisen handelt es sich laut Agentur um Durchschnittspreise für die jeweiligen Bandbreiten, wie im Urteil festgelegt. Auch deswegen sieht sie keinen Grund, weshalb die Endkundenpreise aufgrund des Urteils steigen sollten.

 

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige