Noyb hat eine DSGVO-Beschwerde gegen Google eingereicht. Die von Max Schrems gegründete österreichische NGO wirft Google vor, Nutzer ohne eine rechtliche Grundlage über die sogenannte Werbe-ID zu tracken, wie der Verein mitteilt. Über diese ID würde Google Daten „an unzählige Dritte im Werbe-Ökosystem“ weitergeben.
Noyb war ebenfalls an der DSGVO-Beschwerde gegen Google beteiligt, die zu einer Rekordstrafe von 50 Millionen Euro geführt hatte. Auch diesmal droht eine hohe Strafe.
Android-Smartphone als Tracking-Gerät
Mit dem ersten Einschalten eines neuen Android-Smartphones platziert Google eine Tracking-ID auf dem Gerät. Laut Noyb können Drittanbieter darüber die Nutzer überwachen. „Im Wesentlichen kaufen Sie ein neues Android-Telefon, aber durch das Hinzufügen einer Tracking-ID erhalten Sie ein Tracking-Gerät“, sagt Stefano Rossetti, Anwalt für Datenschutz bei Noyb, laut Mitteilung.
Vor der Generierung dieser ID werden Nutzer nicht nach ihrer Einwilligung gefragt. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt, dass Nutzerinnen und Nutzer der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ausdrücklich zustimmen.
Nutzer haben keine Wahl
In den Geräteeinstellungen ist die ID im Bereich Datenschutz zu finden. Dort lässt sie sich zurücksetzen und durch eine neue ID ersetzen. Das sei nur eine „Wahl zwischen Tracking oder mehr Tracking“, so Noyb. Durch das Ersetzen der ID werden demnach die bisher gesammelten Daten nicht gelöscht.
„Das System von Google scheint die Ausübung der Nutzerrechte strukturell zu verweigern“, so Rossetti. Denn es gebe keine Möglichkeit, die Generierung der Werbe-ID und das damit verbundene Tracking von Vorneherein abzulehnen.
Strafe theoretisch in Milliarden-Höhe möglich
Noyb hat die Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht. Verstöße gegen die DSGVO können zu einem Bußgeld von bis zu vier Prozent des Unternehmensumsatzes führen. Berechnungen von Noyb zufolge wären das in diesem Fall bis zu 5,94 Milliarden Euro.
- DSGVO-Verstoß: Google zu 50 Millionen Euro Strafe verdonnert
- Bislang höchstes DSGVO-Bußgeld Deutschlands: Delivery Hero ist aus dem Schneider
- Datenschützer nicht begeistert: Das sind Googles Pläne für ein Web ohne Tracking-Cookies
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team
Ist doch bekannt. Wer regt sich denn über sowas auf?