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DSGVO-Verstoß: Google zu 50 Millionen Euro Strafe verdonnert

Wegen Verstößen gegen die DSGVO hat die französische Datenschutzbehörde CNIL Google zu einer Strafe von 50 Millionen Euro verurteilt. Es ist die höchste Datenschutzstrafe, die in Europa je verhängt wurde.

2 Min. Lesezeit
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Google. (Foto: dpa)

Seit Ende Mai 2018 ist sie in Kraft – die DSGVO. Jetzt ist laut netzpolitik.org die erste Entscheidung einer Datenschutzbehörde wegen einer DSGVO-Beschwerde getroffen worden. Wegen Verstößen gegen die EU-Verordnung hat die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l‘Informatique et des Libertés (CNIL) Google eine Strafe in der Höhe von 50 Millionen Euro aufgebrummt. Das ist die höchste Strafe, die bisher in Europa wegen Verstößen gegen den Datenschutz verhängt wurde.

DSGVO-Umsetzung bei Google: Beschwerden aus Frankreich und Österreich

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Konkret gegen es um eine Beschwerde der NGO La Quadrature du Net aus Frankreich sowie der österreichischen Noyb des Datenschutzaktivisten und Juristen Max Schrems. Letzterer hatte im Mai 2018 mehrere Beschwerden gegen die Datenschutzbestimmungen von Facebook, Google, Instagram und Whatsapp eingereicht. Erst in der vergangenen Woche folgten Beschwerden gegen acht Streaming-Riesen, darunter Netflix, Spotify, Youtube, Apple Music und Amazon Prime. Je nach Schwere des Verstoßes drohen den Anbietern jetzt Strafen in Milliardenhöhe.

In dem Verfahren gegen Google ging es um die Art und Weise, wie der Suchmaschinenanbieter über die Nutzung von personenbezogenen Daten informiert. Wesentliche Informationen dazu seien auf mehrere Dokumente verteilt, kritisieren die Datenschützer. Nutzer müssten auf mehrere Buttons und Links klicken, um auf entsprechende Informationen zugreifen zu können. Beim Zweck der Datenerhebung sei Google zudem zu vage.

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Darüber hinaus könne Google keine wirksame Einwilligung der Nutzer für die Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken vorweisen, wie netzpolitik.org schreibt. Es sei nicht wirklich nachvollziehbar für die Nutzer, welche Google-Dienste jeweils in die Auswertung der persönlichen Daten involviert seien. Bei der Anmeldung könne man zwar die entsprechenden Einstellungen verändern. Das Kästchen ist jedoch schon ausgefüllt, die Option ziemlich versteckt. Ein grundsätzlicher Widerspruch zu der Datensammlung ist nicht möglich.

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Max Schrems zum DSGVO-Entscheid: 3,7 Milliarden Euro wären möglich gewesen

Noyb-Vorsitzender Schrems zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut über das Urteil. „Nach der Einführung der DSGVO haben wir feststellen müssen, dass große Konzerne wie Google die DSGVO einfach ,anders interpretieren‘ und ihre Produkte oft nur oberflächlich angepasst haben. Es ist wichtig, dass die Behörden klarstellen, dass das nicht reicht.“ Laut Schrems wäre im Fall von Google eine Strafe von bis zu 3,7 Milliarden Euro möglich gewesen. Ab Dienstag ist übrigens die irische Datenschutzbehörde für Google zuständig.

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