Stille Nacht auf Weihnachtsmärkten? Gema-Gebühren bringen Veranstalter in Bedrängnis
Auf vielen Weihnachtsmärkten könnte in diesem Jahr erstmals die Musik aus bleiben. Der Grund ist eine neue Rechenformel der Gema, die Veranstalter:innen von Weihnachtsmärkten horrende Kosten bescheren würde. Anders als in den vergangenen Jahren werden die Gebühren selbst zwar nicht nennenswert erhöht, aber anders berechnet.
Konkret achtet die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, so der ausführliche Name der Gema, nämlich nicht auf die zugegebenermaßen schwierig zu berechnende Fläche vor den Lautsprechern, also jenen Platz, von dem aus die Musik zu hören ist, sondern rechnet die Gebühr auf die Fläche des gesamten Marktes hoch. Auch die Anzahl der Besucher:innen und die Frage, ob Eintritt erhoben wird, werde dabei in manchen Fällen berücksichtigt, heißt es – schon hier wird die Hochrechnung schwierig.
Immenses Kostenrisiko für die Veranstalter:innen
Neu ist diese Praxis zwar nicht, es gibt sie offiziell bereits seit 2011, die Gema hat aber angekündigt, nach der Pandemie genauer auf deren Einhaltung zu achten und hat dies im vergangenen Jahr auch schon getan, sodass einigen Veranstalter:innen unerwartet hohe Rechnungen gestellt wurden. Für die Veranstalter:innen bedeutet diese Lösung also immense Kosten, insbesondere dann, wenn es sich um größere Flächen handelt, auf denen der Weihnachtsmarkt stattfindet.
Kim Dorn, Mitveranstalter des Düsseldorfer Weihnachtsmarkts, rechnete gegenüber der Rheinischen Post hoch, dass hierdurch für die Düsseldorfer nicht mehr vierstellige Kosten entstehen würden, sondern bis zu 80.000 Euro fällig werden könnten. Auch der Regensburger Weihnachtsmarkt verzichtet in diesem Jahr auf eine Bühne, von der aus die einschlägigen Weihnachtslieder erschallen, nachdem man eine Versiebenfachung der fälligen Gema-Gelder befürchtete. Von 18.000 Euro für die 27 Tage des Weihnachstmarktes ist die Rede – ein Kostenfaktor, den man angesichts der angespannten Kassenlage nicht eingehen wolle, heißt es.
Welche Lieder sind betroffen? Nicht immer leicht zu sagen
Die Gebühren fallen übrigens nicht nur an, wenn ein unvorsichtiger Mensch die CD mit dem nicht überall beliebten Last Christmas oder Driving Home for Christmas einlegt, sondern sie werden auch fällig, wenn etwa eine Band oder Kapelle das Lied spielt. Deswegen nur auf gemafreie, alte Lieder setzen zu wollen, deren Komponisten und aufführende Künstler seit mehr als 70 Jahren tot sind, könnte allerdings auch riskant sein. Denn auch bei Frank Sinatras Jingle Bells oder selbst bei Bing Crosbys White Christmas, das 1942 erschien, könnten daher weiterhin Gemakosten anfallen. Das jeweils zu beurteilen, könnte viele Veranstalter überfordern.
Übrigens sind es nicht nur die großen Weihnachtsmärkte in den Städten, die all das betrifft, sondern auch die Vereinsweihnachtsmärkte, insbesondere wenn diese beispielsweise auf einer größeren Wiese oder einem Sportplatz geplant sind. In vielen Vereinen herrscht diesbezüglich gerade Ratlosigkeit – und auch ein Rechner der Gema kann nicht in allen Fällen dafür sorgen, dass die Verantwortlichen eine besinnliche Vorweihnachtszeit haben.
Besonders gehässig mutet angesichts der immensen finanziellen Risiken, die jetzt auf die Veranstalter von Weihnachtsmärkten zukommen, eine Hitliste der Gema auf deren Website an – mit 10 Songs, die an Weihnachten nicht fehlen dürfen. Nicht mit dabei ist allerdings Süßer die Kassen nie klingeln.