Bis Oktober des Jahres 2022 sollen die Daten der gesetzlichen Krankenkassen in eine Datenbank eingespeist werden. Das sieht das Digitale-Versorgungs-Gesetz vor. Die Daten von insgesamt 73 Millionen Versicherten werden dann zu Forschungszwecken analysiert. Wer privat versichert ist, landet nicht in der Datenbank; die Chance auf einen Widerspruch haben gesetzlich Versicherte nicht.
Das Gesetz sieht vor, dass die Krankenkassen Daten zu Person, Versicherung und Krankengeschichte unter einem Versichertenpseudonym an eine zentrale Sammelstelle senden. Hier werden die Daten dann auf Vollständigkeit geprüft. Von dort gelangen die Daten dann in das Forschungsdatenzentrum des Bundes, wo das Versichertenpseudonym durch eine Arbeitsnummer ersetzt wird. In der sogenannten Vertrauensstelle wird dann zusätzlich noch ein Einweg-Pseudonym erzeugt, das wiederum bestimmten Arbeitsnummern zugeordnet werden kann.
Klage gegen die Datensammlung
Privatpersonen, der Chaos Computer Club und die Gesellschaft für Freiheitsrechte wollen jetzt gegen diese Dateneinspeisung vorgehen. Sie fürchten, dass es nicht reicht, dass die Daten pseudonymisiert werden, und Einzelpersonen identifizierbar bleiben. Constanze Kurz vom Chaos Computer Club geht laut Spiegel außerdem davon aus, dass die Datenbank gehackt werden könnte.
Ziel der Kläger ist es laut Spiegel nicht, die Forschung mit den Daten zu verhindern, sondern vielmehr sicherzustellen, dass das Niveau der Verschlüsselung erhöht und die Daten besser gegen Missbrauch geschützt werden. Außerdem ist es ihnen wichtig, dass alle Versicherten die Möglichkeit bekommen, der Sammlung ihrer Daten zu widersprechen. Dazu wollen die Kläger vor den Sozialgerichten in Frankfurt und Berlin mit Unterlassungsklagen und Eilanträgen explizit gegen Krankenkassen und die Datenweitergabe dieser vorgehen.
Endlich!