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Julian Assange: Alles, was du zu dem Fall wissen musst

Das Tauziehen um Julian Assange geht weiter: Der Royal Court of Justice in London hat entschieden, dass der Whistleblower Berufung gegen seine Auslieferung in die USA einlegen darf. Darum geht es.

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Wikileaks-Gründer Julian Assange. (Foto: dpa)

Der Royal Court of Justice im britischen London hat am 26. März 2024 entschieden, dass Julian Assange Berufung gegen seine Auslieferung in die USA einlegen darf.

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USA wollen Assange wegen Geheimnisverrats einsperren

Die USA werfen dem ehemaligen Betreiber der Enthüllungsplattform Wikileaks vor, geheime Dokumente zu Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan, im Irak und weiteren Ländern sowie Hacking-Werkzeuge des US-Geheimdienstes CIA veröffentlicht zu haben. Nach dem US-Spionagegesetz (Espionage Act) droht Assange eine 175-jährige Freiheitsstrafe.

Um die Auslieferung des inzwischen 52-jährigen Assange wird bereits seit Jahren gerungen. Eine britische Bezirksrichterin hatte der Auslieferung zuletzt im Mai 2021 aufgrund von psychischen Gesundheitsgefahren widersprochen. Assange würde voraussichtlich die US-Haftbedingungen nicht überstehen und sei daher als suizidgefährdet einzustufen.

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Die US-Verfolgungsbehörden legten gegen diese Entscheidung Berufung ein, versprachen, Assange nicht im schlimmsten Hochsicherheitsgefängnis unterzubringen, und gewannen im Dezember 2021. Der Londoner High Court gab dem Auslieferungsansinnen statt; im Juni 2022 unterzeichnete die ehemalige britische Innenministerin Priti Patel den Auslieferungsbefehl, gegen den nun die letzte Berufung läuft.

Begonnen hatte diese letzte Auslieferungsschlacht im April 2019. Bis dahin hatte Assange Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London erhalten. Mehr als sechs Jahre blieb die ecuadorianische Regierung trotz wachsenden Drucks aus den USA standhaft, dann gab sie letztlich nach. Assange wurde in der Botschaft verhaftet.

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Wie alles begann: Assange wird Vergewaltigung vorgeworfen

Der April 2019 markiert zwar den Beginn der gerichtlichen Auslieferungsodyssee, nicht aber den Beginn des Leidensweges des Australiers. Der begann im August 2010 mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines „minderen Falles von Vergewaltigung“ durch die Staatsanwaltschaft im schwedischen Stockholm. Zwei Frauen hatten Assange sexuelle Vergehen vorgeworfen. Das Verfahren wurde zwischenzeitlich eingestellt.

Im Dezember 2010 hatte sich Assange in London gestellt, war in Haft gekommen und gegen Kaution wieder freigekommen. Im Sommer 2012 flüchtete er in die ecuadorianische Botschaft, weil er befürchtet hatte, dass Schweden ihn weiter an die USA ausliefern würden, wenn er erst einmal in das skandinavische Land überstellt worden wäre. Die eigentlichen Vergewaltigungsvorwürfe hätten mutmaßlich zu einem minder schweren Urteil geführt. Der durch die USA behauptete Hochverrat indes nicht.

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Bisher hat Assange alle Verfahren in Großbritannien verloren

Wie die Entscheidung der Londoner Richter ausfällt, ist schwer vorherzusagen, allerdings ist Assange bisher in allen Verfahren in Großbritannien unterlegen. Nach der letztrichterlichen Entscheidung bestünde noch die Möglichkeit, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Aussetzung der Auslieferung zu beantragen. Dazu muss der britische Rechtsweg vollständig ausgeschöpft sein.

Denkbar scheint auch, dass die Richter den Antrag nicht vollumfänglich abweisen. Dann könnten weitere Verfahrensschritte folgen. Unterliegt Assange mit seinem Antrag in Großbritannien und vor dem Europäischen Gerichtshof, stünde ihm ein Verfahren vor einem Geheimgericht im US-Bundesstaat Virginia bevor.

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