Anzeige
Anzeige
Fundstück

Remote Work im Ausland: Leitfaden zeigt dir alles, was du wissen musst

Workations galten zunächst als Trend, doch das Arbeiten im Ausland ist inzwischen kaum mehr wegzudenken. Der Bitkom hat nun einen Leitfaden zur Klärung rechtlicher Fragen herausgegeben.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Arbeiten im Ausland: Workation-Leitfaden klärt rechtliche Fragen. (Foto: Shutterstock/Jaem Prueangwet)

Arbeiten, wo andere Urlaub machen. Was bis vor wenigen Jahren nur selbstständigen Digitalnomaden möglich war, steht inzwischen auch Angestellten offen. Corona hat der Remote-Arbeit einen ordentlichen Schub gegeben und ortsungebundenes Arbeiten in die Mitte der Arbeitswelt gebracht. Von Startup und Agentur über Mittelstand bis hin zu Konzernen sind inzwischen so einige Workation-Modelle fest etabliert worden.

Anzeige
Anzeige

Workation als mächtiger Recruiting-Hebel

Lisa Pollmann hat diese Entwicklung aus Konzernsicht miterlebt. Als Human Resources Business Partner berät sie Führungskräfte beim Touristikunternehmen Tui. Zuvor hat sie sich bei dem Reifenhersteller Continental um das Employer-Branding gekümmert. Pollmann weiß, dass ortsungebundene Arbeit heute eine Grundvoraussetzung ist, um vor allem Techtalente für einen Arbeitgebenden zu begeistern. Im t3n Magazin 68 hat sie darüber gesprochen.

„Homeoffice ist inzwischen nicht mehr wegzudenken“, sagt die HR-Expertin. „Workations sind somit die logische Weiterentwicklung des Ganzen.“ Bei Tui dürfen seit August 2021 alle Mitarbeitenden – sofern es ihre Tätigkeit zulässt – bis zu 30 Tage im Jahr vom Ausland aus arbeiten. Das Programm nennt sich Tui Workwide und wird Pollmann zufolge gut angenommen. Bis dato haben über 500 Mitarbeitende bereits eine Workation eingereicht.

Anzeige
Anzeige

Die Tui-Belegschaft nutze das Workation-Angebot ganz unterschiedlich: Manche der Angestellten reisen, um die Welt zu sehen und um während der Arbeit für neue Eindrücke zu sorgen. Andere arbeiten im Ausland, um Familie und Freunde länger besuchen zu können als nur für ein paar Tage im Rahmen eines Erholungsurlaubs. Dass die Tui-Mitarbeiterinnen und ‑Mitarbeiter auf 30 Tage zurückgreifen können, ist jedoch keine zufällig gesetzte Marke.

Denn natürlich gilt es, sich bei dieser Form der Arbeit auch rechtlich im grünen Bereich zu bewegen. „Es gibt von Land zu Land unterschiedliche Rahmenbedingungen bezüglich Steuern, Sozialversicherungen und Visa. Diese Anzahl der Tage ist der kleinste gemeinsame Nenner, der in den allermeisten Ländern gut funktioniert“, so die HR-Expertin Lisa Pollmann. Arbeitgebende sollten die unterschiedlichen Situationen deshalb rechtssicher prüfen.

Anzeige
Anzeige

Bitkom-Leitfaden: Remote Work aus dem Ausland

Was Unternehmen beachten müssen, wenn sie Remote Work aus dem Ausland ermöglichen wollen, hat der Branchenverband der Digitalwirtschaft, Bitkom, in dem Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ zusammengetragen. Er gibt eine Praxishilfe an die Hand, um rechtskonform eine eigene Policy zum Thema entwickeln zu können. Neben Fragen zum Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht gibt es darin auch Best Practices.

Geklärt werden unter anderem folgende Fragen: Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, Remote Work aus dem Ausland anzubieten? Muss ich auch das nationale Arbeitsrecht des Reiselandes beachten? Brauche ich eine A1-Bescheinigung? Was gilt es beim Steuerrecht zu berücksichtigen? Können meine Angestellten unbegrenzt auf der ganzen Welt arbeiten? Der Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ steht Interessierten kostenfrei zur Verfügung.

Das sind Top-Ziele für eine Workation in Europa

Das sind Top-Ziele für eine Workation in Europa Quelle: (Foto: olyphotostories/Adobe Stock)
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige