Händler aufgepasst: Ab morgen sind Zahlungsgebühren in Onlineshops verboten
Zum 13. Januar tritt ein Gesetz zur Regelung von Zahlungsgebühren im Netz in Kraft, welches eine EU-Richtlinie in Deutschland umsetzt. Kunden dürfen ab sofort bei den gängigsten Zahlungsmitteln keine Gebühren mehr berechnet werden.
Keine Zahlungsgebühren mehr in Onlineshops
Manche Onlinehändler, besonders aber Fluggesellschaften und Reiseunternehmen, berechneten Kunden, die nicht mit der vom Unternehmen gewünschten Zahlungsart bezahlen wollten, Gebühren. Zuletzt sah der Gesetzgeber vor, dass mindestens eine kostenfreie Zahlungsart angeboten werden musste. Jetzt sind die meisten Zahlungsarten per Gesetz kostenfrei anzubieten. Verantwortlich dafür ist die zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) der EU, welche Deutschland mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie” umgesetzt hat.
Welche Zahlungsarten sind kostenfrei anzubieten
Betroffen von der gesetzlichen Regelung sind einige der gängigsten Zahlungsarten.
- Überweisung
- Indirekt auch der Kauf auf Rechnung, da dieser auch per Überweisung beglichen wird
- Sepa-Lastschrift
- EC-Kartenzahlungen
- Kreditkarte (mit Ausnahmen)
Ausgenommen von der Regelung sind Firmenkreditkarten, Kreditkarten, die direkt von der Kreditkartengesellschaft ausgegeben werden wie American Express, sowie Karten aus Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes.
Paypal regelt Gebührenfreiheit in den AGB
Paypal ist von der gesetzlichen Regelung nicht betroffen, rein rechtlich betrachtet dürfen Händler noch Gebühren für die Nutzung von Paypal berechnen. Praktisch ist das jedoch nicht mehr möglich, denn der US-Zahlungsanbieter hat am 9. Januar 2018 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und es Händlern untersagt, Gebühren für Paypal zu berechnen.
Ganz aufatmen können Kunden trotzdem nicht, mit einigen großen Anbietern wie Lufthansa oder Deutsche Bahn hat Paypal eigene Verträge abgeschlossen, weswegen laut der Welt dort weiterhin Gebühren für Paypal berechnet werden. Kleineren Onlinehändlern, die über keine Sonderverträge mit Paypal verfügen, dürfte dieser Umstand übel aufstoßen. Aus Sicht der Händler dürften Paypals Sonderregelungen den Wettbewerb verzerren, es bleibt zu hoffen, dass nur wenige Ausnahmen existieren.
Rechnung und Factoring
Einige Onlinehändler bieten die Zahlungsart Rechnung in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister an, der den Händler gegen Zahlungsausfall absichert. In diesen Fällen herrscht rechtlich noch Unsicherheit, ob Händler Gebühren berechnen dürfen. Händler, die auf der sicheren Seite sein möchten, sollten lieber darauf verzichten, um nicht in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt zu werden.
hi, gilt das wirklich nur für Onlineshops oder auch offline im Ladengeschäft? VG