Anzeige
Anzeige
Fundstück

Verstoß gegen Waffengesetz: Deutscher Zoll beschlagnahmt Boring-Flammenwerfer

Sich einen der Flammenwerfer von der Elon-Musk-Firma The Boring Company nach Deutschland senden zu lassen, ist offenbar keine gute Idee. Der Zoll hat ein solches Paket jetzt beschlagnahmt. Der Inhalt sei zu gefährlich, so die Begründung.

1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Der vom Zoll beschlagnahmte Boring-Flammenwerfer. (Bild: Hauptzollamt Karlsruhe)

Vor vier Jahren hatte Elon Musk gescherzt, er werde Flammenwerfer anbieten, wenn es seiner The Boring Company gelingt, 50.000 Baseball-Mützen mit dem Firmenlogo darauf zu verkaufen. Die Fans schlugen kräftig zu und Musk ließ Flammenwerfer herstellen.

Anzeige
Anzeige

20.000 Boring-Flammenwerfer in 5 Tagen verkauft

Auch diese waren sehr gefragt. Fünf Tage nach dem Verkaufsstart waren 20.000 Flammenwerfer zu je 500 US-Dollar vergriffen – was Musk und seiner Firma zehn Millionen Dollar an Einnahmen bescherte.

Die große Beliebtheit und das begrenzte Angebot sorgen dafür, dass sich die Flammenwerfer als Sammlerobjekt zu eignen scheinen. Bei Ebay werden zwischen 2.000 und 4.000 Dollar aufgerufen – plus Versandkosten aus den USA.

Anzeige
Anzeige

Da ist es natürlich doppelt doof, wenn die Lieferung nicht in Deutschland ankommt. Das ist jetzt einem 34-Jährigen passiert. Dessen in den USA bestellter Boring-Flammenwerfer wurde vom Zoll einkassiert.

Strafverfahren gegen Käufer eingeleitet

Und das ist noch nicht alles. Denn gegen den Mann sei ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet worden, wie das Zollamt Baden-Baden mitteilt. Die Staatsanwaltschaft hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Anzeige
Anzeige

Der Mann hatte dagegen gegenüber dem Zoll erklärt, dass er den Flammenwerfer für Sammlerzwecke erworben habe. Er setze auf eine Wertsteigerung des Gegenstands.

Der Zoll erklärt sein rigides Vorgehen so: „Auch wenn auf der Verpackung steht, dass es angeblich kein Flammenwerfer sei, haben die Flammen eine Reichweite von mehreren Metern“.

Anzeige
Anzeige

Zoll: „Ungetüm“ sieht echter Waffe „sehr ähnlich“

Zudem sehe „das Ungetüm“ einer echten Waffe sehr ähnlich, so Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. Deshalb sei der Flammenwerfer „ein gefährlicher Gegenstand“.

PS5, Schrotflinten und Drogen: Wenn Amazon-Bestellungen nach hinten losgehen Quelle:

Der deutsche Zoll ist übrigens nicht allein mit seiner Einordnung, dass der Flammenwerfer eine Waffe sei, wie Techcrunch schreibt.

Die Geräte wurden in den vergangenen Monaten demnach immer wieder einmal von Behörden beschlagnahmt, etwa in Großbritannien, der Schweiz sowie in einigen Teilen der USA.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige