Anzeige
Anzeige
News

10 Jahre Google Street View: Zwischen „Pixel-Burka“ und Datenschutz

Vor zehn Jahren diskutierte ganz Deutschland hitzig darüber, wie man die Privatsphäre in der digitalen Welt retten kann. Der Streit entzündete sich an den Kamera-Autos, die für Google Häuserfassaden fotografierten. Kritiker von damals sehen inzwischen andere Risiken.

4 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

(Foto 1000 Words / shutterstock)

Die bunten Google-Autos mit den auffälligen Kamera-Aufbauten fahren inzwischen in rund 90 Ländern der Erde herum. Millionen von Panoramaaufnahmen ermöglichen es Google, in seinen Karten eine virtuelle Umgebung anzubieten. Fast 20 Millionen Kilometer haben die Wagen abgefahren. Google Street View umfasst aber auch Ansichten der Unterwasserkorallen von West Nusa Tenggara in Indonesien oder vom amerikanischen Naturwunder Grand Canyon. Auf den Straßen hierzulande wurden die Kamera-Wagen allerdings schon lange nicht mehr gesehen. Im Panoramadienst von Google besteht Deutschland vor allem aus weißen Flecken. Und dort, wo etwas zu sehen ist, wurden die Bilder seit 2011 nicht mehr aktualisiert.

Google Street View ging in Deutschland vor zehn Jahren an den Start. 20 große Städte sollten am 18. November 2010 den Anfang machen, kleinere schnell folgen. Doch der Ausbau kam bald ins Stocken, weil sich an dem Dienst die schärfste Datenschutz-Debatte seit dem Streit um die Volkszählung Anfang der achtziger Jahre entsponnen hatte.

Kritik von Datenschützern

Anzeige
Anzeige

Die damalige Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) malte mögliche Konsequenzen in düsteren Farben an die Wand: „Ich kann mir anhand von solchen Diensten anschauen, wo und wie jemand lebt, welche privaten Vorlieben er oder sie hat, wie seine Haustür gesichert ist oder welche Vorhänge an den Fenstern sind – und das ist noch das Wenigste.“ Damit werde das Private ohne Schutzmöglichkeiten in die globale Öffentlichkeit gezerrt.

Der Digitalverband Bitkom spricht rückblickend von „Aufregung und auch Hysterie“, die damals geherrscht habe. Jahrzehntelang sei die Veröffentlichung von Bildern des öffentlichen Raums erlaubt und üblich gewesen. „Jetzt sollte dies speziell mit Blick auf Kartendienste verboten werden, ein eigenes Gesetz wurde angekündigt“, erinnert sich Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Anzeige
Anzeige

Der Bitkom kritisiert noch heute, der Druck von Datenschützern habe dafür gesorgt, dass bei Verpixelungen alle Bilder des entsprechenden Gebäudes oder Gebäudeteils von den Diensteanbietern dauerhaft und endgültig gelöscht werden mussten. „Das hat unter anderem zur Folge, dass die Aufnahmen zum Beispiel nach Mieter- oder Eigentümerwechseln nicht wiederhergestellt werden können.“

Anzeige
Anzeige

Der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht heute den Start von Google Street View als einen Punkt, an dem sehr viele Menschen zum ersten Mal gemerkt hätten, dass sie sich nicht einfach vom Internet abkoppeln könnten. „Sie mussten erkennen, dass die Digitalisierung sie erfasst, völlig unabhängig davon, ob sie nun selbst einen Computer haben oder nicht, ob sie digital affin sind oder ob sie noch voll im analogen Zeitalter stehen.“

Schaar erinnert daran, dass Google sich damals einen gravierenden Fehltritt leistete: Die Kamerawagen griffen damals auch Daten aus ungeschützten WLAN-Netzen auf. Google sprach von einem Fehler eines Entwicklers. Schaar hält das für eine Schutzbehauptung. Dass Google sich für die WLAN-Erfassung entschuldigt habe, erinnere an das Verhalten beim Dieselskandal. „Die illegalen Abschalt-Einrichtungen hat man auch auf ein Fehlverhalten einzelner Ingenieure zurückgeführt.“

Anzeige
Anzeige

Trotz der scharfen Kritik an dem Google-Dienst glaubt selbst Datenschützer Schaar, dass es viel gravierendere Eingriffe in die Privatsphäre gibt als Street View. „Ich meine damit das Datensammeln, das sozusagen unbemerkt hinter dem Bildschirm geschieht. Wenn ich surfe, wenn ich mich digitaler Dienste oder Apps bediene, ist meine Privatsphäre im Zweifel stärker bedroht, als wenn Häuserfassaden abfotografiert und diese Aufnahmen im Internet verbreitet werden.“

„Pixel-Burka“ sorgt für Zündstoff

Gestartet war Street View im Mai 2007 zunächst in den USA. Google erkannte schnell, dass menschliche Gesichter und Auto-Kennzeichen automatisch unkenntlich gemacht werden sollten. Lange kontrovers diskutiert wurde, ab auch Häuserfassaden mit einem virtuellen Schleier überzogen werden sollten – und wer darüber zu entscheiden hat: Eigentümer oder aktuelle Bewohner. Am Ende einer quälend langen Debatte um eine „Pixel-Burka“ durften das beide Gruppen.

In Deutschland beantragten damals 244.000 Haushalte, ihre Wohnhäuser unkenntlich zu machen. Google betonte damals, knapp drei Prozent der Haushalte hätten eine Verpixelung beantragt. Der Aufwand dafür war aber offenbar so groß, dass Google auf weitere Kamerafahrten verzichtete. Nur zu kleineren Prestige-Projekten wie der Erkundung der Münchner Allianz-Arena oder der Elbphilharmonie in Hamburg wurden die Street-View-Kameras noch einmal aus dem Schrank geholt.

Anzeige
Anzeige

Dennoch fahren noch ständig Autos auf deutschen Straßen, die ihre Umgebung erfassen. Sie stammen von Karten-Spezialisten wie Tomtom oder Here sowie Tech-Konzernen wie Apple und auch Google. „Zweck ist nun nicht mehr, eine Karte zu zeichnen oder eine virtuelle Welt zu generieren, die sich der Mensch anschauen kann“, erläutert der Unternehmensberater Kersten Heineke, der als Partner bei McKinsey das Center for Future Mobility in Europa leitet. Es gehe vielmehr darum, Hochpräzisionskarten zu generieren, die von Maschinen gelesen werden können und das autonome Fahren möglich machen.

Datenschützer Schaar plädiert nun dafür, auch für die neue digitale Mobilitätswelt ein Regelwerk zu definieren, bei dem die Privatsphäre gewahrt bleibt. „Digitalisierung kann nur dann letztlich erfolgreich und nachhaltig sein, wenn dort Akzeptanz und Vertrauen vorhanden sind. Das war vor zehn Jahren bei Google Street View nicht der Fall.“ Digitalisierung und Datenschutz gehörten zusammen und sollten eigentlich keine Gegner sein, meint er. Google Street View sei aber auch ein Beispiel dafür, dass man Lösungen finden könne, Digitalisierung und Datenschutz miteinander zu verbinden. „Ob die gefundene Lösung, bestimmte Aufnahmen zu verpixeln, wirklich so weise war, darüber kann man natürlich nach wie vor streiten.“

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Rohleder bedauert bis heute, das online aktuelles Bildmaterial fehle, etwa für Notfalleinsätze der Feuerwehr. „Wir hoffen, dass Deutschland Schritt für Schritt zu einem neuen Umgang mit Kartendiensten findet und auch im Internet öffentlich gezeigt werden kann, was ohnehin öffentlich ist: der öffentliche und für alle zugängliche öffentliche Raum.“ dpa

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige