2.300 Fälle in über 3 Jahren: Betrüger macht Millionen mit Fake-Onlineshops

Fake-Shops sind seit Jahren eine beliebte Betrugsmasche. (Bild: Shutterstock/Tero Vesalainen)
Die Shops trugen so austauschbare Namen wie Elektro Ecke, Topado.shop, Housegarden.life, Staubsauger-testsieger.net, Mydealz24.net oder Biker-zubehoer.com. Insgesamt soll der 40-Jährige, der im Landkreis Rhön-Grabfeld wohnte, 52 Fake-Shops betrieben haben, über die mindestens 2.300 Einkäufe getätigt wurden. Dabei war die Strategie immer dieselbe: Die ausgestellten Waren – Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Kfz-Zubehör, Schulranzen, Spielwaren und vieles mehr – wurden nie geliefert, das Geld ohne Gegenleistung einbehalten. Dabei ging es um ganz unterschiedliche Werte, die Bestellungen beliefen sich teilweise nur auf wenige Euro, aber auch auf vierstellige Beträge.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat gegen den im Mai 2023 verhafteten Mann jetzt Klage erhoben, er befindet sich in Untersuchungshaft. Für die bis März 2023 nachvollziehbaren 2.309 konkreten Bestellungen beziffert die Staatsanwaltschaft den Wert auf 325.000 Euro, wobei auf den Konten des Mannes aber weitere Zahlungen in Höhe von mehr als einer Million Euro gefunden wurden, die sich noch nicht konkret zuordnen lassen.
Mutmaßlicher Täter war auf Bewährung wegen Betrugsdelikten
Laut der Ermittlungsbehörden gehe man davon aus, dass die Gelder ebenfalls über die Fake-Shops generiert wurden. Der Mann soll die Taten von seinen jeweiligen Wohnsitzen zunächst in Berlin, dann im Landkreis Schwandorf und zuletzt im Landkreis Rhön-Grabfeld aus begangen haben.
Zur Last gelegt wird dem Angeklagten gewerbsmäßiger Betrug in 52 Fällen, wofür das Gesetz für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Darüber hinaus hat die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 1,37 Millionen Euro beantragt. Detail am Rande: Der Angeklagte stand zur Tatzeit unter anderem wegen Betrugs unter offener Bewährung.
Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss die zuständige Strafkammer des Landgerichts Bamberg nun entscheiden – wobei die Aufarbeitung der Spuren durch die Ermittlungskommission der Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt und der Spezial-Staatsanwälte der Zentralstelle Cybercrime Bayern schon eine Reihe von Anhaltspunkten liefert.
Vor Fake-Shops schützen: Recherche kann helfen
Bei Fake-Shops handelt es sich um betrügerische Online-Einkaufsplattformen, die darauf abzielen, arglose und leichtfertige Käufer:innen zu täuschen. Häufig werden die Websites seriöser Einzelhändler oder von Ketten nachgeahmt oder völlig neue Shops mit attraktiven Angeboten für begehrenswerte oder unglaublich günstige Waren eingerichtet. Diese existieren oft nur für kurze Zeit. Wenn sie genug Schaden angerichtet oder Geld verdient haben, werden sie geschlossen und die Betreiber eröffnen einen neuen Shop unter einem anderen Namen oder einer neuen Webadresse. Das macht es für die Behörden schwierig, sie zu verfolgen, und für die Opfer fast unmöglich, ihr Geld zurückzubekommen.
Um sich vor Fake-Shops zu schützen, ist es für Kund:innen wichtig, vor dem Kauf die Glaubwürdigkeit des:der Anbieter:in zu überprüfen, indem man nach Bewertungen sucht, die Website und die Domain genau unter die Lupe nimmt und bei Angeboten, die zu gut sind, um wahr zu sein, misstrauisch wird. Indikatoren für die Seriosität eines Onlineshops können auch (valide) Sicherheitszertifikate wie Trusted Shops sein – sowie vertrauenswürdige Zahlungsmethoden mit Käuferschutz. Wird dagegen ausschließlich Vorkasse per Überweisung angeboten, sollte einen das schon stutzig machen.