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3G-Regel am Arbeitsplatz tritt in Kraft – das musst du jetzt wissen

Das neue Infektionsschutzgesetz mit Regeln für 3G am Arbeitsplatz tritt an diesem Mittwoch in Kraft. Zugang zu Betrieben bekommst du nur noch, wenn du geimpft, genesen oder getestet bist.

1 Min.
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3G am Arbeitsplatz: Das kommt auf uns zu. (Bild: Bihlmayer Fotografie)

In Deutschland müssen Geimpfte und Genesene ihren aktuellen Status belegen – zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, einem Impfzertifikat über eine App oder einem Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.

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Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen müssen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und auch dokumentieren. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.

Kritik an kurzfristigen Maßnahmen

Wirtschaftsverbände kritisieren einen hohen Aufwand bei den Kontrollen und die kurzfristige Umsetzung. Manche Unternehmen wollen in Übergangsregelungen nur stichprobenartig Nachweise kontrollieren. Datenschützer sehen zudem noch offene Fragen: „Es hätte in den meisten Fällen gereicht, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern überhaupt eine Kontrolle zu ermöglichen“, monierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Stattdessen seien die Unternehmen dauerhaft, flächendeckend und unter Androhung eines Bußgeldes zur Kontrolle verpflichtet.

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Mit der 3G-Regel im Job kommt auch wieder eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten – etwa bei Reparatur- und Wartungsaufgaben. Beschäftigte wiederum müssen ein Angebot des Arbeitgebers annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. dpa

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