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Analyse

5G-Netz: So hat die Politik sich von den Mobilfunkanbietern austricksen lassen

Der inzwischen ausgeschiedene Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, hat offenbar beim 5G-Netz unliebsame Konkurrenz für die drei großen Mobilfunkanbieter verhindert.

3 Min.
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Andreas Scheuer war zum Zeitpunkt der Entscheidung noch zuständiger Bundesminister. (Foto: Shutterstock)

Umgangen wurden demnach offenbar bei der Entscheidung über die 5G-Netze die Mobile Virtual Network Operator, kurz MVNO, und ihre Interessen. Diese haben in der Vergangenheit als Dienstleister bei den großen Anbietern Kapazitäten und Ressourcen angemietet und diese an die Kundschaft weiterverkauft. Möglich wurden durch die Anbieter, von Aldi Talk und Tchibo über Blau bis hin zu den diversen Drillisch-Marken, günstigere Tarife, die auf die Netze der großen Betreiber zugreifen und teilweise um einzelne Features abgespeckt waren.

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Interne Dokumente aus der Bundesnetzagentur und den Ministerien für Wirtschaft und Verkehr legen nahe, dass im Rahmen der Neuauflage der Diensteanbieterverpflichtung nicht wie in der Vergangenheit regulierte Großhandelspreise für diese Dienstleistungen seitens der drei großen Provider festgelegt werden, sondern dass die Parteien die Konditionen selbstständig aushandeln können. Und die haben verständlicherweise kein gesteigertes Interesse an mehr Wettbewerb im attraktiven 5G-Markt.

Bundesnetzagentur unter Druck der Ministerien

Im konkreten Fall habe Verkehrsminister Andreas Scheuer dieses Zugeständnis an die drei großen Netzbetreiber mit der Forderung verbunden, dass diese in weniger besiedelten Gebieten den Mobilfunkmastenausbau vorantreiben und bis 2020 entsprechende Ausbauquoten erreichen – Werte, die teilweise bis heute nicht erreicht werden. Gerade einmal die Hälfte der damals bemängelten Funklöcher auf dem Land sind zwischenzeitlich geschlossen worden. Die Bundesnetzagentur hatte diesbezüglich schon im Frühjahr 2018 Zweifel angemeldet, war aber offenbar übergangen worden. Das legen interne Dokumente nahe, über die zuerst das Handelsblatt berichtete.

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Für den damaligen Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, dessen Behörde ja eigentlich dem Wirtschaftsministerium unter damals Peter Altmaier (CDU) angeschlossen war, bedeutete das Intervenieren des Bundesverkehrsministeriums nicht nur ein ernsthaftes Problem, sondern es ist auch eigentlich vorgesehen, dass die Kontrollbehörde nicht seitens der Politik unter Druck gesetzt werden darf. Gleichzeitig sprachen sich natürlich auch die Lobbyisten der Mobilfunkanbieter im Vorfeld des damaligen Mobilfunkgipfels gegen eine verbindliche Diensteanbieterverpflichtung aus und warnten vor dem „gefährlichen Einfallstor für amerikanische Internetgiganten“, wie es der damalige Vodafone-Deutschland-Chef Hannes Ametsreiter formulierte.

Ein Spiel mit vielen Verlierern – allen voran die Kund:innen

Kurzum: Der im Handelsblatt beschriebene Deal zwischen der Bundesregierung und den Mobilfunkanbietern, der die Schließung von Versorgungslücken an die gelockerte Diensteanbieterverpflichtung knüpfte, ging bis heute nicht auf. Verlierer sind hierbei einerseits die auf dem Land lebenden Mobilfunknutzer, aber auch die Kundschaft generell, die in den nächsten Jahren eben nicht wie bisher im 4G-Bereich einen umfangreichen Markt mit vielen auch günstigeren Marktteilnehmern vorfinden wird, sondern bis auf Weiteres bei der Nutzung der 5G-Netze auf die drei Anbieter Telekom, Vodafone und O2 angewiesen sein wird.

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Fest steht, dass der Teil der Vereinbarung, der das Schließen der 500 „weißen Flecken“ bis Ende 2022 durch die Provider vorsah, gerade einmal zur Hälfte erfüllt wurde. Das betrifft einerseits Endkund:innen, aber nicht selten auch Industriebetriebe, die in der M2M-Kommunikation dringend auf fläcjhendeckende 5G-Netze angewiesen wären und jetzt entweder mit klassischem Wifi arbeiten oder aber eigene Werksnetze abseits der öffentlichen Netze schaffen müssen. Noch tun das die wenigsten Unternehmen, doch ein flächendeckendes 5G-Netz auch außerhalb der Ballungsräume ist noch lange nicht in Sicht. Das „industriepolitische Desaster“, das seinerzeit als Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland an die Wand gemalt wurde und das so verhindert werden sollte, tritt somit unter anderen Vorzeichen ein.

Und die MVNO, also die Drittanbieter? Die scheitern dem Vernehmen nach in vielen Fällen an den Preisen, zu denen die drei Mobilfunknetzbetreiber ihre 5G-Netze zur Verfügung stellen wollen.

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UPDATE: Die Deutsche Telekom erklärt zu dem Sachverhalt in einer Mail an t3n: „Es gab kein Junktim zwischen dem Mobilfunkgipfelvertrag und einer Diensteanbieterverpflichtung, sondern im Gegenzug für die im Mobilfunkgipfelvertrag getroffenen Vereinbarungen wurden den Unternehmen Telekom, Vodafone, Telefonica und 1&1 Auktionserlöse gestundet. Einen ‚Deal zu Diensteanbieterverpflichtung‘ oder ‚Nebenabsprachen‘ im Zuge der Frequenzauktion 2019 hat es seitens der Telekom nicht gegeben, ebenso wenig wie unzulässige Einflussnahmen auf die Politik. Die Deutsche Telekom hat die Vereinbarungen aus dem Mobilfunkgipfelvertrag sämtlich erfüllt – auch Vodafone und Telefonica. Nicht erfüllt hat sie die 1&1. (…) MVNOs sind ein etablierter Teil der Wettbewerbslandschaft in Deutschland. Die Telekom arbeitet seit Jahren erfolgreich mit Wholesale-Partnern zusammen und verhandelt stets diskriminierungsfrei. Zuletzt haben wir beispielsweise eine umfangreiche Mehrjahresvereinbarung mit dem größten MVNO Freenet geschlossen.“

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2 Kommentare
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Dein t3n-Team

Peter

als das erste *innen kam hab ich den Artikel zugemacht t3n ist tot :(

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Daniel

Ein „*innen“ ist in dem gesamten Artikel nicht zu finden…

Und wenn es so wäre, ao wäre dies natürlich ein eindeutiger Beweis dafür, dass es sich hier um kein neutrales Medium handeln kann, sondern alles nur noch links-grünversiffte Gutmenschen-Sprachpolizei-Propaganda-Lügenpresse, nicht wahr?
Lächerlich….

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