Per Post nicht erreichbar: Bundesamt macht Schreiben an Telegram öffentlich
Das Bundesamt für Justiz wirft Telegram vor, verbotene und teils extremistische Inhalte nur selten zu löschen. Damit verstoßen sie gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das Social-Media-Plattformen vorschreibt, strafbare Inhalte zeitnah löschen zu müssen. Um die Telegram-Betreiber mit den Vorwürfen zu konfrontieren, hatten die deutschen Behörden mehrere Anhörungsschreiben per Post nach Dubai geschickt – allerdings ohne jemals eine Antwort zu erhalten. Bereits zuvor hat jahrelang Funkstille zwischen den Telegram-Betreibern und deutschen Ermittlungsbehörden geherrscht.
Hohes Bußgeld droht
Das Bundesamt für Justiz hat die Anhörungsschreiben nun in gekürzter Form im Bundesanzeiger veröffentlichen lassen. Sie stammen vom 28. April 2021. Zweimal wurde versucht, sie per Post an eine Anschrift von Telegram im 23. Stock eines Bürohochhauses in Dubai zu schicken. Beide Zustellversuche, die durch die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate durchgeführt wurden, scheiterten allerdings. Vertreter von Telegram haben weiterhin die Möglichkeit, das vollständigen Schreiben beim Bundesamt für Justiz in Bonn einzusehen.
Zwei Wochen nach Veröffentlichung gelten die Schreiben offiziell als zugestellt. Laut Informationen des Spiegels wurde den Telegram-Betreibern um Firmenchef Pawel Durow eine weitere Frist von zwei Wochen eingeräumt, um zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Sollte Telegram innerhalb der vier Wochen nicht reagieren, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 55 Millionen Euro.
Da kann man mal sehen, wie lächerlich sich der Staat mal wieder macht.
Die ganze Hetzkampagne gegen Telegram funktioniert nicht und als ob Telegram sich um das Bußgeld schert, das aus irgendeinem nichtssagenden Land kommt. Und jetzt hat Deutschland einen öffentlichen Brief rausgegeben. Uiuiuiuiuiu…… Echt armseliges Zeugnis für Deutschland.