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Neue Amazon-Betrugsmasche: Falsche Ware geliefert, kein Geld zurück

Neue Betrugsmasche bei Amazon: Kund:innen bekommen statt der bestellten Ware andere Produkte geliefert. Um Geld zurückzubekommen, sollen sie die eigentlich bestellte Ware zurücksenden – die sie nie erhalten haben.

2 Min.
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Genauer Blick: Wenn das Paket ankommt, sollte das Auspacken im Zweifelsfall dokumentiert werden. (Foto: Claudio Divizia/Shutterstock)

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor einer neuen Betrugsmasche bei Amazon: Dabei bekommen Kund:innen andere Ware zugeschickt, als die, die sie bestellt haben. Das Problem: Um das Geld erstattet zu bekommen, fordert Amazon die tatsächlich bestellte Ware ein – die allerdings nie geliefert wurde.

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Zwei Küchenmixer statt Laptop

Ein Kunde hat beispielsweise einen Laptop für 2900 Euro bestellt – geliefert bekam er laut der Verbraucherzentrale zwei Küchenmixer. Gegenüber Amazon gab der Kunde an, den Laptop nicht erhalten zu haben, er übermittelte auch Fotos. Schließlich erstattete er Strafanzeige, das Geld sollte erstattet werden – wurde es aber nicht.

Schließlich fand der Kunde den eigentlich gekauften Laptop auf einer anderen Website. Er meldete das bei der Polizei, die laut der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung den Anbieter ermittelte und bei einer Durchsuchung Beweise für die Betrugsmasche fand. Das Geld lässt aber noch auf sich warten. Dabei ist Amazon bei günstigeren Waren teilweise sehr kulant und erstattet sogar ohne Rücksendung.

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Falschlieferungen direkt an Amazon melden

Die Verbraucherzentrale rät, Falschlieferungen „immer direkt und nachweisbar“ an Amazon zu melden. „Der Fall zeigt aber leider, dass es ratsam sein kann, Pakete unter Zeugen zu öffnen und dies mit Fotos oder sogar per Videoaufzeichnung zu dokumentieren“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Außerdem sollte schon bei der Paketannahme auf das Gewicht geachtet werden, der Paketschein sollte aufbewahrt werden. Sobald nicht die richtige Ware geliefert werde, hätten Kund:innen ein Recht auf Nachlieferung oder Erstattung des Kaufpreises.

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Weitere Betrugsmasche: Mahnung trotz Bezahlung

Erst Ende Februar 2023 hatte das Landeskriminalamt Niedersachsen vor einer anderen Betrugsmasche gewarnt: Fakeshops schicken den Kund:innen zwar die bestellte Ware, später werden sie allerdings von einem anderen Shop abgemahnt – obwohl sie bezahlt haben.

PS5, Schrotflinten und Drogen: Wenn Amazon-Bestellungen nach hinten losgehen Quelle:

Das funktioniert so: Die Betrüger:innen bieten die Ware deutlich günstiger an, die Kund:innen bestellen und geben somit ihre Daten an den Fakeshop weiter. Dieser bestellt die Ware auf Rechnung bei einem richtigen Shop, der deutlich teurer ist – allerdings bestellen sie direkt auf den Namen des:der Kund:in.

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Paket an Kund:innenadresse, Rechnung an Betrüger:innen

Verschickt wird das Paket zwar an den:die Kund:in, die Rechnung geht jedoch an eine erstellte Mailadresse der Betrüger:innen. Auch die Zahlungserinnerungen landen dann bei den Betrüger:innen, es dauert also, bis der:die Kund:in den Betrug bemerkt.

Diese Masche wird laut dem LKA Niedersachsen seit dem vergangenen Sommer genutzt. Schützen können sich Kund:innen laut LKA beispielsweise durch das Lesen der Shopbewertungen, das Impressum sollte geprüft werden. Ein weiterer Hinweis könnte sein, wenn ein Shop plötzlich Ware anbietet, die eigentlich nicht in sein Profil passt. Zudem können Shops über den Fakeshopfinder geprüft werden.

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