
Die wenigsten gekündigten Arbeitnehmer wissen, dass sie im Falle einer unrechtmäßigen Kündigung eine Abfindung erhalten können. Denen will ein Jungunternehmen aus Berlin jetzt zu ihrem Recht verhelfen. Das Legaltech-Startup Abfindungsheld.de arbeitet mit Anwälten zusammen, die für den Nutzer im Falle einer rechtswidrigen Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. „Rund 85 Prozent aller Gekündigten könnten eine Abfindung erstreiten“, sagt Robin Friedlein. Zusammen mit dem Rechtsanwalt Peter Fissenewert hat er das Portal im Juni 2017 gegründet.
Abfindung bei Kündigung: Auszahlungen sind sehr wahrscheinlich

Abfindung bei Kündigung: Die Gründer Peter Fissenewert und Robin Friedlein (v.l.) haben Abfindungsheld im Juni 2017 gegründet. (Foto: Abfindungsheld)
Tatsächlich gibt es etliche Szenarien, in der eine Abfindung sehr wahrscheinlich ist. Etwa wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt war und dort mehr als zehn Mitarbeiter tätig sind. „In dem Fall sei schon mal der allgemeine Kündigungsschutz anwendbar“, erklärt Friedlein und fügt hinzu, dass der Arbeitgeber dann einen gesetzlichen Kündigungsgrund braucht, um dem Mitarbeiter zu kündigen. „Den allerdings habe er in den allermeisten Fällen gar nicht.“ Ab da an, sei es so gut wie klar, dass die Kündigung unwirksam ist und eine Abfindung nach sich ziehen dürfte.
„Rund 85 Prozent aller Gekündigten könnten eine Abfindung erstreiten.“
Viel wahrscheinlicher seien Abfindungszahlungen sogar, wenn der besondere Kündigungsschutz greift. Etwa bei Entlassungen von Schwangeren oder während der Elternzeit, von Arbeitnehmern mit einer Schwerbehinderung oder von Betriebsratsmitglieder. Per Online-Fragebogen kann der Gekündigte seinen Fall darstellen. Durch die Eingabe weniger Details wird kostenlos geprüft, ob eine Abfindung zusteht und wie hoch sie ausfällt. Der Nutzer kann Abfindungsheld.de anschließend beauftragen, die Klage einzureichen. Entweder wird die Abfindung dann sofort ausgezahlt oder erst einige Wochen später, wenn der Rechtsstreit gewonnen ist.
Je nachdem behalten die Gründer eine Provision von 35 Prozent bei sofortiger Auszahlung oder 25 Prozent bei erfolgreicher Klage ein. „Ein Kostenrisiko haben unsere Kunden dabei nie“, erklärt Robin Friedlein. Und auch was einmal ausgezahlt ist, bleibt bei dem Kunden. Selbst wenn der Fall vor dem Gericht doch noch abgewiesen wird. Einzige Bedingungen sind jedoch, dass Kündigungen nicht länger als drei Wochen alt sind und dass irgendein Schutzrecht zugunsten des Arbeitnehmers greift. Abgelehnt wird zudem, wer eine schwerwiegende Pflichtverletzung wie Diebstahl, Tätlichkeiten oder Betrug begangen hat.
„In diesen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Kündigung gerechtfertigt war“, erklärt Robin Friedlein. Im Schnitt dauert es zwischen sechs und acht Wochen bis die Abfindung durchgesetzt ist. Je nach Auslastung der Gerichte kann es schneller gehen oder auch mal etwas länger dauern. „Wir möchten gekündigten Arbeitnehmern helfen, insbesondere denjenigen, die sich ohne uns nicht gegen den scheinbar übermächtigen Arbeitgeber zur Wehr setzen würden“, so Friedlein. Meistens fürchten die Menschen nämlich, auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben und machen deshalb gar nicht erst von ihrem Recht Gebrauch.