Anzeige
Anzeige
Ratgeber
Artikel merken

Abmahnfalle im Checkout: Darauf müssen Onlinehändler jetzt achten

Anfang des Jahres hat sich die Rechtslage geändert im Hinblick auf zusätzliche Kosten im Onlinehandel. Zahlreiche Händler haben die kundenfreundliche Regelung allerdings nicht umgesetzt – und kassieren nun reihenweise Abmahnungen.

3 Min. Lesezeit
Anzeige
Anzeige

(Grafik: Shutterstock)

Eigentlich müssen Onlinehändler ihren Shop gerade gefühlt permanent überarbeiten: eine neue Richtlinie hier, eine Gerichtsentscheidung dort, ein neues Gesetz da. Aktuell drückt die Händler die DSGVO, die vieles gesetzlich festschreibt. Und auf die sind einige Wochen vor deren Realisierung selbst viele große Händler noch nicht vorbereitet.

Anzeige
Anzeige

Viele der Regelungen, die bis im Mai umgesetzt sein müssen, bedeuten für Website-Betreiber und Onlinehändler auch konzeptionelle Veränderungen, die sich dann in technischen Kosten niederschlagen. Doch es gibt noch eine weitere Thematik, die trotz geltendem Gesetz von vielen E-Commerce-Betreibern noch nicht umgesetzt wird, nämlich das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz .

Diese deutsche Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der EU ist bereits seit 13. Januar in Kraft und gibt vor allem Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen Rahmenbedingungen vor, wie sie ihre Geschäfte zu gestalten haben. In diesem Zusammenhang wurde auch das BGB angepasst und verfügt nun, dass der Empfänger einer Zahlung keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung eines gängigen Zahlungsmittels wie Kartenzahlung oder Überweisung verlangen darf (§ 270a). Die Gesetzeslage betrifft alle Vier-Parteien-Kredit- und –Debit-Karten, etwa Girocard, bekannt unter dem alten Namen EC-Karte, Visa- und Mastercard, nicht aber Drei-Parteien-Systeme wie Diners Club und American Express. Außerdem ist das Gesetz anzuwenden auf alle Überweisungen und Lastschriften, die per SEPA-Verfahren abgewickelt werden.

Anzeige
Anzeige

Payment-Regelung im Sinne des Verbraucherschutzes

Die Regelung ist ganz im Sinne des Verbrauchers. Der hat, anders als bisher, nun nicht mehr nur ein Zahlungsverfahren zur Verfügung, das ohne irgendwelche Aufpreise verwendet werden kann, sondern kann aus den gängigsten Zahlungsweisen mehr oder weniger frei auswählen. Auch Paypal hat seine AGB (Punkt 5.4) dahingehend angepasst, dass Händler dem Kunden keine Zusatzkosten abverlangen dürfen.

Anzeige
Anzeige

Findige Abmahnanwälte haben sich allerdings nun auf die Thematik spezialisiert und mahnen Händler, die sich nicht an die Regelung halten, entsprechend ab. In der Szene sind aktuell zahlreiche Fälle bekannt, in denen Händler (in diesem Fall völlig zu recht) unangenehme Post erhalten haben. Auch wenn die systematische Abmahnung in Form von Massenmailings nicht im Sinne dieses Rechtsmittels ist und auch die beauftragenden Firmen nicht immer wirkliche Konkurrenz mit entsprechendem Interesse darstellen, haben Händler hierdurch dreistellige, teilweise vierstellige Kosten pro Kostennote.

Petition gegen Abmahnungen bislang mäßig erfolgreich

Diese massenhaften Abmahnungen prangert auch eine aktuelle Petition an, die den Gesetzgeber dazu animieren soll, die Anreize für Abmahnanwälte und entsprechende Vereine durch entsprechende finanzielle Gestaltung von Abmahnungen zu reduzieren und dafür zu sorgen, dass eine Abmahnung, wie sie in der heutigen Form möglich ist, nicht das gesamte Geschäft eines Onlinehändlers ruinieren kann. Die Initiatorin, selbst Kleinunternehmerin, prangert die aktuelle Rechtspraxis an, da diese „existenzielle wirtschaftliche Bedrohung durch die drohenden hohen Geldforderungen zu einem Klima der Verunsicherung und Angst“ führe und viele abgemahnte Unternehmen dazu dränge, ihr Gewerbe aufzugeben.

Anzeige
Anzeige

Bislang – nach etwas mehr als der Hälfte der einmonatigen Frist – haben allerdings erst gut 13.000 Unterzeichner die Petition unterschrieben. 50.000 müssen es werden, damit die Petition überhaupt den Weg nach Berlin schafft. Ob und wie sich dann der Bundestag damit beschäftigt, steht auf einem anderen Blatt. Denn was viele Unterzeichner solcher Online-Petitionen gerne vergessen: Die Petitionen sind rechtlich in keiner Weise bindend.

Das könnte dich auch interessieren:

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige