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Abmahnungen: Neues Gesetz soll Website-Betreiber besser schützen

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche ein Gesetz verabschiedet, das die missbräuchlichen Abmahnungen eindämmen soll. Insbesondere im Onlinehandel und bei Website-Betreibern ergeben sich hieraus ein paar Neuerungen.

Von Tobias Weidemann
2 Min.
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Bei den AGB sollten sich Betreiber von Online-Shops beraten lassen. (Foto: Paul Matthew Photography/Shutterstock)

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das dem Missbrauch von Abmahnungen als Geschäftsmodell von hierauf spezialisierten Anwälten einen Riegel vorschieben soll. Die Abgeordneten stimmten – mit Ausnahme der Fraktionen der AFD und der Grünen – dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zu. Wie Bundesjustizministerin Christiane Lambrecht erklärte, schade der Missbrauch von Abmahnungen vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen und gehe zulasten des fairen Wettbewerbs.

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Dem neuen Gesetz nach, das noch den Bundesrat passieren muss, sollen Anwälte für Abmahnungen, die Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten betreffen, keine Gebühren mehr erheben dürfen. Damit würde das gewerbsmäßige Suchen nach Fehlern in Internetauftritten und auf kleinen Websites nicht mehr als Geschäftsmodell für eine bestimmte Gruppe von hierauf ausgerichteten Anwaltskanzleien taugen. Diesen würde vielmehr die Geschäftsgrundlage entzogen.

Eine Abmahnung kostet im Schnitt 1.936 Euro

Betroffen sind hiervon auch Datenschutzverstöße bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden. Einen Riegel vorgeschoben hat man auch der freien Wahl des Gerichtsortes in diesem Zusammenhang. In der Vergangenheit hatten Anwälte hier aufgrund bekannter oder zumindest zu erwartender Urteilspraxis gezielt bestimmte Gerichtsplätze ausgewählt.

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Das Gesetz betrifft letztlich vor allem Website-Betreiber, aber auch Onlinehändler, die in bestimmten Bereichen eine Vielzahl an Stolperfallen vorfinden. Laut einer jährlich durchgeführten Umfrage von Trusted Shops unter knapp 2.900 Onlinehändlern, die im letzten Herbst erhoben wurde, wurden 47 Prozent der Befragten bereits einmal abgemahnt. Das bedeutet eine Steigerung von 15 Prozent alleine im vergangenen Jahr. Die meisten Abmahnungen betrafen Verstöße im Bezug auf das Widerrufsrecht, auf Produktbeschreibungen und fehlerhafte Grundpreisangaben oder Betriebssystemangaben. Am häufigsten, konkret in 45 Prozent der Fälle, mahnten – zumindest offiziell – Mitbewerber ab. In vielen Fällen handelt es sich dabei aber auch um findige Kanzleien, die mit Unternehmen zusammenarbeiten, die zwar offiziell Mitbewerber sind, bei denen aber eher andere Beweggründe im Vordergrund stehen dürften. Eine Abmahnung kostete, so ermittelte Trusted Shops, im Schnitt 1.936 Euro. Aktuell führt Trusted Shops erneut eine Umfrage zum Thema Abmahnungen durch.

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t3n meint:

Es ist eine gute Nachricht, dass dem Abmahnunwesen ein Riegel vorgeschoben wird. Denn die Rechtsunsicherheit, die sich hieraus ergibt, kann nicht im Interesse eines fairen Wettbewerbs sein – zumal wirklich gravierendes Fehlverhalten größerer Händler hierbei meist gar nicht abgemahnt wird. Solche Massenabmahnungen, wie sie in der Vergangenheit stattgefunden haben, haben den abgemahnten Unternehmen oft größeren Schaden – nicht nur finanzieller Natur – angerichtet als sie den abmahnenden Unternehmen genutzt haben. Doch wahrscheinlich wird es auch weiterhin Möglichkeiten und Wege geben, Unternehmen Fehlverhalten deutlich zu machen. Nur für eine bestimmte Gruppe an mit einem hohen Grad an Automatisierung arbeitenden Anwaltskanzleien wird das dann nicht mehr so lukrativ sein.

Tobias Weidemann

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Kommentare (6)

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Wolfgang Einhorn

Warum muss die erste Abmahnung überhaupt Geld kosten? So werden solche Anwälte weiterhin wie die Geier herumkreisen.

Titus von Unhold

Weil es eine außergerichtliche Rechtsangelegenheit ist, die dem Rechtsverletzer eine Klage erspart und dem Geschädigten zusteht.

Sven Becker

Mich hätte interessiert, warum die Partei Die Grünen gegen das Gesetz gestimmt hat.

Zum Thema „freie Wahl des Gerichtsorts“:

Zitat: „In der Vergangenheit hatten Anwälte hier aufgrund bekannter oder zumindest zu erwartender Urteilspraxis gezielt bestimmte Gerichtsplätze ausgewählt.“

Frage: Heißt das, dass bestimmte Gerichte sich missbrauchen lassen?
Heißt das, dass RichterInnen an bestimmten Gerichtsplätzen korrupt sind?

Helmut

Das ist zwar nur Spekulation, aber ich nehme eher an, dass durch manche Richter das Recht etwas strenger ausgelegt wird als durch andere und solche bevorzugt aufgesucht wurden. Da muss nicht zwingend böse Absicht dahinterstehen.

dennis

Ja, ja, die AfD stimmt bei sowas dagegen. Wen wunderts, die sind eben nicht für den Bürger da, sondern nur für sich selbst. So eine schlechte Partei und die wird vom einfachen Volk gewählt….

Axel Jack Metayer

Ist der Gesetz jetzt eigentlich durch?

Zur Standort Frage: manche Gerichte waren halt besonders konservativ bzw. Kennen sich nicht so mit diesem Neuland internet aus und urteilen oft im Sinne des Klägers.

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