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Alkohol am Arbeitsplatz: Ist ein Bier in der Mittagspause erlaubt?

Alkohol und Arbeit vertragen sich nicht. Und doch fragen sich Arbeitnehmer hin und wieder: Ist nicht einmal ein kleines Bier in der Mittagspause erlaubt? Eine Juristin kennt die Antwort.

2 Min. Lesezeit
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Alkohol am Arbeitsplatz: Ist ein Bier in der Mittagspause erlaubt? (Foto: Shutterstock-Rawpixel.com)

Dass auf der Arbeit schon mal angestoßen wird, ist keine Seltenheit. Das abgeschlossene Projekt oder ein rundes Jubiläum sind gute Anlässe. Gemeinsam einen zu trinken, kann zudem das Betriebsklima verbessern. Vor allem in Startups und Agenturen wird zum Feierabend schon mal der Wine-Wednesday oder Beer-Friday ausgerufen und die Kollegen treffen sich auf der Dachterrasse auf ein Gläschen. Aber wie verhält sich das während der Mittagspause, wenn es nichts zu feiern gibt und auch kein offizieller Anlass besteht, um die Korken knallen zu lassen? Wenn ein Arbeitnehmer einfach zum Schnitzel gerne ein Bier bestellen möchte?

Ein Bier in der Mittagspause ist nicht strikt verboten

Alkohol am Arbeitsplatz: Ein Bier in der Mittagspause ist nicht strikt verboten. (Foto: Shutterstock-Rawpixel.com)

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Grundsätzlich sei das kein Problem, erklärt Marnie Plehn, Arbeitsrechtlerin der Kanzlei Bird & Bird. „Die Mittagspause gehört nicht zur Arbeitszeit, sodass der Arbeitnehmer hier im Grunde tun darf, was er möchte.“ Laut der Expertin für individuelles und kollektives Arbeitsrecht sei ein Bier zum Mittagessen somit auch nicht strikt verboten. Jedoch dürfe die Arbeit unter dem Alkoholkonsum nicht leiden. „Relevant ist dies insbesondere bei Tätigkeiten in gefahrträchtigen oder sicherheitsempfindlichen Bereichen, beispielsweise bei Berufskraftfahrern, Lokführern oder Chirurgen“, erklärt Marnie Plehn. Oft gäbe es hier sogar ein Alkoholverbot.

„Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer in der Mittagspause tun, was er möchte.“

Aber auch für alle anderen Arbeitnehmer gilt: Sobald der Alkohol die Arbeitsleistung beeinträchtigt oder sonst Einfluss auf die Tätigkeit hat, beispielsweise durch alkoholisiertes Auftreten gegenüber Kunden, ist der Chef oder die Chefin in jedem Fall berechtigt, arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Dabei kann er oder sie eine Abmahnung aussprechen und bei Wiederholungen oder besonders schweren Beeinträchtigungen sogar fristlos kündigen. „Das gilt im Übrigen auch, wenn die schlechte Arbeitsleistung oder das Fehlverhalten auf dem Alkoholkonsum einer privaten Veranstaltung am Vorabend beruht“, erklärt die Juristin Marnie Plehn.

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Wenn der Arbeitgeber keine klaren Regeln vorgibt, sollten Arbeitnehmer den Alkoholkonsum während der Arbeitszeiten und in den Pausen besser vermeiden oder auf ein geringes Maß beschränken, lautet der Ratschlag der Expertin: „So kann wirklich jeder ausschließen, dass die Arbeit beeinträchtigt und dadurch das Arbeitsverhältnis gefährdet wird.“ Besonders aufpassen sollten insofern auch Gruppen, die sich ein Bier zur Mittagspause gönnen wollen. In Gesellschaft trinkt es sich nämlich am besten. Wer von anderen Angetrunkenen umgeben ist, schätzt seinen eigenen Alkoholpegel oft viel geringer ein. Das kann dann fatale Folgen haben.

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Dein t3n-Team

Christian Hensch

Sorry, finde die Frage an sich schon überflüssig. Alkohol kann während der Arbeitszeit nur ein No go sein. Da brauche ich keine Vorschrift – für mich ein Selbstverständnis!

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Titus von Unhold

Dann wird der Job des Winzers oder des Braumeisters aber schwierig. Die Berufsfeuerwehr München hat übrigens noch immer den Anspruch auf zwei Maß am Tag im Tarifvertrag stehen.

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