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Altgeräte entsorgen: So forderst du die Rücknahmepflicht im Laden und Onlinehandel ein

Ausgediente Elektrogeräte muss der Handel beim Kauf eines Neugerätes zurücknehmen. Das gilt nicht nur für Geschäfte vor Ort, sondern auch für den Onlinehandel. Was du dabei als Kunde beachten musst und wie man alle Beteiligten in die Pflicht nimmt.

5 Min. Lesezeit
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Recycling ist sinnvoll – für den Endkunden aber nicht immer einfach durchzusetzen. (Foto: OSDG/Shutterstock)

Egal, ob es sich um die nicht mehr reparierbare Waschmaschine, den kaputten Fernseher oder die ausgediente Mikrowelle handelt – immer häufiger müssen wir die Geräte entsorgen, weil sich teilweise nicht mal über Ebay-Kleinanzeigen mehr jemand findet, der das möglicherweise noch intakte oder leicht zu reparierende Gerät kostenlos haben will. Doch was ist zu tun, wenn man ein Gerät loswerden will? Das erklären wir dir in diesem Ratgeber.

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Wann kann man das Gerät beim Wertstoffhof abgeben?

Generell kannst du deine Altgeräte – ob funktionierend oder defekt – meist zum Wertstoffhof fahren. Das ist prinzipiell auch die einfachste Lösung, wenn du ein Auto hast, aber eben nicht die einzige. Sehr unterschiedlich sind dabei die Konditionen der örtlichen Wertstoffhöfe, was die Abholung betrifft.

Während du in vielen Gemeinden das mehr oder weniger sperrige Stück zum Wertsthoffhof bringen musst, bieten andere Gemeinden eine bestimmte Zahl an Abholungen bei dir zu Hause an. In manchen Fällen wird dafür aber eine Schutzgebühr fällig und generell geht dies auch nur für haushaltsübliche Mengen und Privathaushalte. Der Kühlschrank aus der Firma muss daher oft zum Wertsthoffhof gefahren werden.

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Wann ist der Händler die bessere Adresse?

Generell kannst du beim Kauf eines neuen Gerätes schon länger auf die Abnahme durch den Händler bestehen – inzwischen sogar beim Versandhandel oder auf dieselbe Weise, wie du dein neues Gerät erhältst. Wird dir also der neue Fernseher ins Haus geliefert, kann der Händler sich nicht mehr weigern, das Altgerät zu entsorgen – vorausgesetzt, es ist ein ähnliches Gerät, also etwa ein alter Röhrenfernseher statt eines modernen OLED-Bildschirms.

In der Vergangenheit waren kleinere Händler mit weniger als 400 Quadratmetern Fläche der jeweiligen Abteilung hiervon ausgeschlossen, diese Regelung gilt seit vergangenem Jahr nicht mehr und Händler können sich daher auch nicht mehr darauf berufen.

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Müssen auch Supermärkte Geräte zurücknehmen?

Seit Juli 2022 sind auch Supermärkte verpflichtet, beim Neukauf eines vergleichbaren Geräts das Altgerät anzunehmen. Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass so ein gutes Netz von rund 25.000 Annahmestellen in Deutschland entstanden ist.

Voraussetzung dafür ist aber zum einen, dass der Supermarkt über 800 Quadratmeter oder mehr Ladenfläche verfügt – hier zählt nicht nur der Bereich mit der Elektroabteilung –, und zum anderen, dass ein Neugerät derselben Gattung mit im Wesentlichen ähnlichen Funktionen neu erworben wird. Dabei ist die Größe und das Gewicht unerheblich.

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Alternativ sind Supermärkte und Läden mit dieser Fläche auch verpflichtet, bis zu drei kleine Altgeräte ohne Neukauf anzunehmen. Dabei sieht der Gesetzgeber Maximalabmessungen von je 25 Zentimetern vor – also eher die üblichen Elektro-Kleingeräte wie Smartphones oder Mixer. Die Supermärkte werden so zu kleinen Wertstoffhöfen. Die Rückgabemöglichkeit gilt übrigens für drei Geräte jeder Geräteart einzeln, also könnte der Kunde auch drei Smartphones, drei Radios und drei Computermäuse zurückgeben.

Was ist mit größeren Geräten über 25 Zentimeter Kantenlänge?

Hier hat das Gesetz in der Tat eine ungünstige Größenbeschränkung, die in vielen Fällen nicht weiterhilft. Der Drucker, der Monitor oder die Schreibtischlampe (ohne Leuchtmittel und Akku) sind somit von der Regelung ausgeschlossen oder vielmehr Verhandlungssache. Denn insbesondere dann, wenn du keine Möglichkeit hast, zum entlegenen Wertstoffhof zu kommen, solltest du ruhig auch beim Kauf eines anderen Elektrogerätes freundlich nachfragen und verhandeln.

Gilt die Rücknahmepflicht auch für Onlinehändler?

In der Tat – und zwar in jedem Fall im Hinblick auf die gerätebezogene Rücknahme bei Neukauf, allerdings nicht für die Drei-Geräte-Regel ohne Kauf. Das gilt aber nur für Händler mit einer Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmetern, was für den Kunden oder die Kundin schwer nachzuweisen sein wird. Ist das der, dann Fall trägt der Händler aber auch die Rückversandkosten.

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Worauf muss man bei der Rückgabe von Geräten achten?

Aus Sicherheitsgründen sind die Akkus oder Batterien vor der Verschrottung zu entnehmen, ebenso gefährliche Leuchtmittel, die brechen können. Die gibt es freilich immer seltener. Und speziell bei Lithium-Ionen-Akkus kann es sonst zu Bränden kommen, wenn die Geräte geworfen oder beschädigt werden.

Was tun, wenn sich der Markt oder der Versender wehren will?

Noch bauen Supermärkte und Elektrogeschäfte erfahrungsgemäß darauf, dass viele Kund:innen ihr diesbezügliches Recht nicht kennen. Dabei sind laut Gesetz die Händler sogar verpflichtet, beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts Kund:innen auf ihr Recht aufmerksam zu machen und ihrerseits zu fragen, ob ein Altgerät entsorgt werden soll – eine Praxis, die im Handel erfahrungsgemäß meist nicht angekommen ist.

Oft kommt es dagegen vor, dass Verkäufer:innen die Kund:innen pauschal an die Wertstoffhöfe verweisen, was in dieser pauschalen Form und unter Negieren der eigenen Verpflichtung nicht erlaubt ist. Hier hilft in aller Regel der Hinweis darauf, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Übrigens ist dabei durchaus laut LAGA-Mitteilung vorgesehen, dass die Märkte die Geräte auch zum Wertstoffhof bringen können (aber nicht müssen), wenn sie keine andere Entsorgungsmöglichkeit haben.

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Darf der Händler dafür Geld verlangen?

Es ist auch nicht erlaubt, den Service in Rechnung zu stellen, wohl aber der Trick über die Einbindung in einen kostenpflichtigen Servicevertrag. Manche Händler versuchen etwa die Datenlöschung in Kombination mit der Entsorgung eines Altgeräts anzubieten.

Wie bringt man Versender dazu, die alten Geräte mitzunehmen?

Auch Versender versuchen, die für sie unangenehme da kostenpflichtige Annahme wegzudrücken. Doch die großen Versender wie Amazon haben entsprechende Workflows am Start, wobei Amazon darauf hinweist, dass eine Geräterücknahme nur im Rahmen der Bestellung (und nicht später oder einfach so) erfolgen könne. Auch ist die Altgeräteentsorgung nur über den Wunschtermin-Kalender buchbar.

So wirklich publik will Amazon das freilich nicht machen. Die Information findet sich lediglich auf einer Unterseite im Hilfebereich. Es wäre aber mal spannend, zu prüfen, ob diese Einschränkung in dieser Form erlaubt ist, und was passiert, wenn man von einem späteren Rücksenderecht des Artikels Gebrauch macht. Gut zu wissen ist aber auch: Der Lieferdienst holt laut Amazon das Altgerät in der Wohnung ab, eine Abholung „ab Bordsteinkante“ oder Ähnliches ist nicht erforderlich.

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Immerhin ist Amazon wenigstens so ehrlich, an einer etwas versteckten Stelle auf die Regelungen hinzuweisen – eine Praxis, der bei Weitem nicht alle Onlinehandelsbetriebe nachkommen, geschweige denn irgendwelche Plattformhändler. Hier hilft nur, beim Support nachzufragen und das Gespräch gegebenenfalls für Beweiszwecke zu protokollieren oder bestenfalls unter Zeugen zu führen. Viele Kund:innen wählen da bisher noch lieber den einfacheren Weg über den Wertstoffhof.

Ist es generell sinnvoll, mehr Elektrogeräte zu recyceln?

Natürlich. Denn viele der Geräte enthalten seltene Erden, Metalle und Reinstoffe, die gut zu recyceln sind oder schwierig und energieaufwendig hergestellt werden müssen. Ansonsten ist auch die Wiederverwendung von Kunststoffen möglich und sinnvoll. Prinzipiell hat sich die Industrie sogar zur Erhöhung der Recycling-Quote verpflichtet – ein Ziel, das noch in weiter Ferne liegt.

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