Anfang November wird Amazon seine Rücksenderegeln für nahezu sämtliche Produkte ändern. Kund:innen dürfen dann bestellte Waren bis Ende Januar zurücksenden, wenn sie diese ab dem 1. November gekauft haben. Amazon will damit erreichen, dass sich vor Weihnachten das Bestellvolumen besser verteilt und Geschenkekäufer:innen nicht befürchten müssen, ein unerwünschtes Geschenk nicht wieder umtauschen zu können.
Amazon hat das offiziell noch nicht angekündigt, teilte dies aber im Rahmen der Sellercentral seinen Marketplace-Händlern mit: „Im Rahmen der verlängerten Rückgabefrist für Weihnachten von Amazon müssen die meisten Bestellungen, die zwischen dem 1. November 2021 und dem 31. Dezember 2021 (jeweils einschließlich) gekauft wurden, bis zum 31. Januar 2022 zurückgegeben werden können. Dies gilt sowohl für die von Ihnen als auch für die von Amazon versendeten Bestellungen.“
Netter Nebeneffekt: Da Kund:innen das auch für eigene Bestellungen nutzen können, ergibt sich hieraus auch theoretisch die Möglichkeit, eine Ware etwas ausführlicher zu testen als man dies sonst tun würde. Als Freibrief fürs kostenfreie Ausleihen sollten Kund:innen das dennoch nicht verstehen. Amazon behält sich vor, bei entsprechender Abnutzung einen entsprechenden Abzug vorzunehmen, ist hier aber in der Vergangenheit mehr als großzügig gewesen.
Genaue Regeln für die Rücksendung – und einige Ausnahmen
Insbesondere neue Artikel müssen in einem neuen Zustand sein, was aber nicht heißt, dass sie originalverpackt sein müssen. Denn der Gesetzgeber sieht im Rahmen des Fernabsatzrechts vor, dass du einen Artikel ähnlich wie im Laden begutachten und im vertretbaren Rahmen ausprobieren kannst. Ohnehin gilt die lockere Rücksenderegel von Amazon nicht für alle Produkte. Als Faustregel kann gelten: Was ohnehin nicht zurückzusenden ist, etwa Hygieneartikel oder Datenträger, sofern die Verpackung geöffnet wurde, oder Lebensmittel und andere verderbliche Waren, wird auch weiterhin nicht zurückgenommen. Doch es gibt zudem eine Reihe von Besonderheiten, die Amazon hier auflistet.
Neu ist diese Praxis nicht – es gab sie bereits in den vergangenen Jahren rund ums Weihnachtsfest. Im vergangenen Jahr war Amazon hier sogar noch großzügiger und hatte die verlängerte Rückgabefrist aufgrund des damals anstehenden Prime Day (der war 2020 erst Mitte Oktober) bereits zu Anfang Oktober gestartet. Und es ist in der Tat ein sinnvoller Schritt des großen Onlinehändlers: Denn ohnehin wird es vor Weihnachten für die Onlinehändler:innen und ihre Logistikpartner:innen schon schwierig genug, die Vielzahl an Bestellungen rechtzeitig auszuliefern.
Marketplace-Händler sind empört und sauer
Auch Waren von Marketplace-Händler:innen werden hiervon betroffen sein, weil Amazon sämtlichen Kunden dieselben übersichtlichen Regeln bieten will. Und damit sind wir bei einer Gruppe, die alles andere als begeistert davon ist. Wie in einschlägigen Seller-Foren zu hören ist, planen einige Händler:innen, dies einzupreisen und das erhöhte Risiko der verspäteten Rückgabe abzufedern. Denn für diese kann es tatsächlich Kosten verursachen, wenn zu viele Kund:innen leichtfertig Waren zurücksenden – rund 20 Euro rechnet die Branche im Schnitt für die Abwicklung einer Retoure ein, Wertverlust der Ware inklusive. Ob das allerdings durchzusetzen ist oder ob die Kund:innen dann nicht einfach woanders kaufen, bleibt abzuwarten. In der Vergangenheit hat Amazon stets zu Gunsten der Kundenfreundlichkeit entschieden, auch wenn dies den Händler:innen oftmals wehtut oder ihnen handfeste Nachteile einbringt.