Marktplatzhändler ausgenutzt: US-Börsenaufsicht nimmt Amazon ins Visier

Der US-Kongress hat Zweifel an der korrekten Kommunikation von Geschäftsinformationen seitens Amazons. Der Verdacht ist bei der Ermittlung wegen vermuteten Missbrauchs der an sich vertraulichen Daten von Drittverkäufern auf der Amazon-Plattform entstanden. Das vom Kongress daraufhin eingeschaltete Justizministerium soll nun die US-Börsenaufsicht SEC mit der Untersuchung beauftragt haben. Das berichtet das Wall Street Journal (WSJ).
Händler werfen Amazon vor, erfolgsträchtige Marken zu kopieren
Der Ärger um vermeintlichen Datenmissbrauch datiert zurück bis ins Jahr 2020. Ein damaliger Bericht des Wall Street Journal hatte enthüllt, dass Amazon-Mitarbeiter routinemäßig Daten von Drittanbietern verwendet hatten, um deren Produkte für das Eigenmarkengeschäft des Unternehmens zu kopieren. Amazon bestreitet die Vorgehensweise.
Im Rahmen der Ermittlungen soll der Kongress die SEC eingeschaltet haben, damit diese untersucht, ob und wie Amazon seine Geschäftspraktiken gegenüber seinen Investierenden und der Aufsicht selbst offengelegt hat. Die Börsenaufsicht ist für die Regulierung der Kommunikation börsennotierter Unternehmen zuständig. Sie kann Geldstrafen und andere Maßnahmen gegen sie verhängen, wenn sie feststellt, dass wichtige Geschäftsinformationen nicht rechtzeitig offengelegt wurden.
SEC soll ordnungsgemäße Kommunikation überprüfen
Wie das WSJ berichtet, soll die SEC E-Mails und andere Mitteilungen von mehreren hochrangigen Amazon-Führungskräften angefordert haben. Amazon selbst bleibt bislang bei der Darstellung, es habe keine missbräuchliche Verwendung von Händlerdaten gegeben, leitete aber eine interne Untersuchung seiner Eigenmarkenabteilung ein. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen intern vor. Amazon weigert sich aber, dem Kongress eine Kopie der Berichte zur Verfügung zu stellen. Das will sich der Justizausschuss des Repräsentantenhauses nicht bieten lassen, weshalb er das Justizministerium aufgefordert hatte, eine weitere Untersuchung gegen Amazon wegen der Behinderung eines Ermittlungsverfahrens einzuleiten.
Für den Ausschuss steht fest, dass sich Amazon nur weigert, „um die Wahrheit über die Nutzung der Daten von Drittanbietern zum Vorteil seines Eigenmarkengeschäfts und die Bevorzugung von Eigenmarkenprodukten in den Suchergebnissen zu verschleiern“. Auch das bestreitet Amazon.