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Polen verlangt zusätzliche Steuerdaten: Eine Stolperfalle für Amazon-Pan-EU-Händler

Amazon-Marketplace-Händler, die Waren in Polen lagern, müssen aufpassen: Die polnischen Finanzverwaltungen starten wegen fehlender Daten Steuerstrafverfahren.

Von Jochen G. Fuchs
1 Min.
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Polnische Finanzverwaltungen starten Steuerstrafverfahren wegen fehlender Steuerdaten.  (steph photographies / Shutterstock)

Die polnische Finanzverwaltung beginnt, Amazon-Händler, die eine zusätzliche, gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuererklärung nicht abgegeben haben, mit drakonischen Strafen in vierstelliger Höhe zu belegen, berichtet der Steuerspezialist Taxdoo. Betroffen sind sowohl Amazon-Fba-Händler, die aus Kostengründen dort einlagern lassen, als auch aktive Teilnehmer des sogenannten Pan-Eu-Netzwerkes. Das ist heikel, weil Händler, die schon laufend Umsatzsteuervoranmeldungen in Polen abgeben, sich fälschlicherweise in Sicherheit wiegen könnten.

Amazon-Pan-Eu führt zur Umsatzsteuerpflicht in Polen

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Das Pan-Eu-Netzwerk ist eine Dienstleistung von Amazon, die den innereuropäischen Verkauf auf den Amazon Marktplätzen erleichtern soll. Dazu wird Ware auf Amazon Lagerstandorte verteilt, eben auch auf den Lagerstandort in Polen. Auch reine Fba-Nutzer können ihre Waren in Polen einlagern, denn von dort aus wird auch Versand nach Deutschland abgewickelt. Davon sind wahrscheinlich viele Nutzer des Dienstes „Versand durch Amazon“ (Fba) betroffen, denn Amazon berechnet Nutzern, die explizit nicht in Polen einlagern wollen, zusätzliche Versandgebühren. Aus diesem Grund dürften einige Händler, die eigentlich nicht ins Ausland versenden, auch von dem vorliegenden Problem betroffen sein.

Die Einlagerung von Waren in Polen führt zur Umsatzsteuerpflicht in Polen, auch wenn die Waren im Auftrag eines deutschen Händlers nur nach Deutschland versandt werden.

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Polen verlangt eine gesonderte Steuererklärung im XLM-Format

Zusätzlich zur Umsatzsteuervoranmeldung müssen ausländische, umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, monatlich einen digitale Umsatzsteuer-Datensatz, das „Standard Audit File – Tax“ (SAF-T) abgeben. Bisher galt die Regelung seit 2016 für Großunternehmen, seit dem 01. Juli 2018 müssen auch Kleinunternehmen diese Erklärung abliefern.

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Der Datensatz dient zur Steuerprüfung und enthält unter anderem Daten zu Einzeltransaktionen, in der Regel erstellt das Buchhaltungsprogramm des Händlers, eine spezialisierte Steuersoftware wie Taxdoo oder Steuerdienstleister wie Avalara bei Amazon oder Vertex.

Händler, die diese Steuerdaten für das laufende Jahr bisher nicht nach Polen geliefert haben, sollten das dringend nachholen. Die polnischen Finanzverwaltungen starten im Moment Steuerstrafverfahren.

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Passend zum Thema: Umsatzsteuer in Europa leicht gemacht: Amazon startet neuen Dienst für Onlinehändler

 

via www.wortfilter.de

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