Amazon setzt auf Kundenfreundlichkeit: Neue Retourenregelung bringt Händler in die Zwickmühle
Diese Änderung wird vielen Händler:innen nicht gefallen – und sie in der Tat auch vor größere Herausforderungen stellen. Amazon hat die Marketplace-Händler:innen darüber informiert, dass in Zukunft neue Pflichten im Hinblick auf Retouren auf sie zukommen. Demnach wolle das Unternehmen bereits zum 30. Oktober die Rückgaberichtlinien aktualisieren und noch ein Stück kundenfreundlicher gestalten.
Konkret betroffen sind sperrige Artikel, die mehr als 31,5 Kilogramm wiegen oder deren längste Seite mit Verpackung 175 cm überschreitet, also jene Artikel, die nicht so einfach durch Paketdienste transportiert werden, beziehungsweise für die es den Kund:innen kaum zuzumuten ist, sie in die Obhut der Logistikdienstleister zu bringen.
Händler:innen sind ab dann verpflichtet, bei schweren und sperrigen Artikeln mit Versand durch Verkäufer zusätzlich zur Abholung der Warenrücksendung an der Haustür sowie einer Erstattung an den Kunden ein vorfrankiertes Rücksendeetikett anbieten. Hinsichtlich der Kostenübernahme für die Rücksendung bleiben die Rückgabebedingungen unverändert. Der Erstattungsbetrag hängt gemäß unseren bisherigen Rückgabebedingungen vom Grund für die Warenrücksendung und vom Zeitplan ab.
Neue Regelung bringt Händler:innen in die Zwickmühle
Dass Amazon so vorgeht, hat den Hintergrund, dass schwere und sperrige Artikel offenbar in der Vergangenheit manche Kund:innen vom Bestellen abgehalten haben. Die Plattform wolle nun ein einheitliches Rücksendeerlebnis schaffen, weil die Option bereits für Warenrücksendungen von Artikeln mit Versand durch Amazon und Seller Flex verfügbar sei. Doch gerade der Hinweis, dass Händler:innen mit ihren Versandunternehmen sprechen müssen, um sicherzustellen, dass die Abholung an der Haustür funktioniert, ist problematisch. In der Tat ist „frei Bordsteinkante“ die gängige Absprache der Versender:innen – und es ist, gerade wenn sich die Fälle häufen werden, auch nicht davon auszugehen, dass die Logistikdienstleister hier großzügiger werden (oder dies allenfalls gegen Aufpreis bieten).
Es ist daher zumindest für den deutschen Markt eher damit zu rechnen, dass Händler:innen und Anbieter:innen entsprechende Artikel nicht mehr via Amazon anbieten werden, zumindest kündigen das einige betroffene Seller an. Das betrifft ja vor allem Angebote in den Bereichen Möbel und Hausrat, aber sicherlich auch „weiße Ware“ vom Kühlschrank und der bis zur Waschmaschine.
Relativ knapp ist dafür auch die Umsetzungsfrist – es handelt sich um gerade mal drei Wochen, die Händler:innen jetzt Zeit haben. Amazon selbst, so berichten Händler:innen in den einschlägigen Foren, bieten oftmals solche Waren gar nicht fürs eigene Fulfillment an. Händler:innen können aber auch statt der Abholung an der Haustür eine Teilerstattung oder Ersatzlieferung anbieten. Sie müssten dabei den Kund:innen die Sendungsverfolgungsnummer für das ersetzte Teil mitteilen und den Code für die Ursache „Rücksendeantrag storniert“ im Rücksendeantrag vermerken.
Händler:innen müssen schnell agieren
Streng bleiben aber weiterhin auch die Fristen, in denen Händler:innen die Anfrage für die Rücksendung bearbeiten müssen. Diese müssen einen Rücksendeantrag innerhalb von 48 Stunden genehmigen oder ablehnen, sofern dies nicht automatisch erfolgt. Dazu muss explizit ein vorfrankiertes Rücksendeetikett und die Sendungsverfolgungsnummer bereitgestellt werden.
Einige Details werden auch in den Anforderungen für Warenrücksendungen schwerer und sperriger Artikel unter A-bis-Z-Garantieanträge vermeiden und Informationen zu A-bis-Z-Garantieanträgen benannt. Fragen zu Warenrücksendungen schwerer und sperriger Artikel finden sich unter Häufig gestellte Fragen zu schweren und sperrigen Warenrücksendungen bei Versand durch Verkäufer.
All das gilt übrigens nicht nur für den deutschen, sondern auch für den französischen, italienischen und spanischen Marktplätze. In Großbritannien hat man die Umstellung bereits im August hinter sich gebracht.