Instagram-AGB verständlich aufbereitet
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind immer wieder im Visier von Verbraucherschützern. Oft kritisiert wird etwa, dass die Regelungen zu intransparent oder schlicht zu lang und zu schwer verständlich seien. Eine Anwältin hat jetzt im Auftrag des britischen Kinderbeauftragten (Children‘s Commissioner) – exemplarisch – die 15 Seiten langen Nutzungsbedingungen des Bilderdienstes Instagram aufs Wesentliche gekürzt und für Kinder verständlich aufbereitet.
Nach der „Behandlung“ der Instagram-AGB durch die britische Anwältin Jenny Afia von der Kanzlei Schillings passen die umfangreichen AGB auf eine A4-Seite (siehe Seite Zehn). Die abgespeckte AGB-Version konnten in eigens durchgeführten Tests Kinder und Jugendliche verstehen. Das ist auch genau die Intention hinter dem Experiment. Schließlich geht es den Verbraucherschützern darum, dass Anbieter wie Instagram – das hier nur als ein populäres Beispiel herangezogen wurde – es allen Nutzern möglich machen sollten, die Nutzungsbedingungen zu verstehen.
Selbst erfahrene Anwälte könnten Schwierigkeiten mit solchen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, betont Afia. „Die Lage ist ernst. Junge Menschen geben unwissentlich persönliche Informationen preis, ohne richtig zu verstehen, wer diese Informationen hat, wo sie aufbewahrt werden und was der Anbieter damit vorhat.“ Der britische Kinderbeauftragte fordert daher von der Regierung, per Gesetz sicherzustellen, dass Dienste ihre AGB verständlich aufbereiten. In der EU soll eine entsprechende Richtlinie im Jahr 2018 in Kraft treten.
AGB: Instagram hat viele, Nutzer kaum Rechte
In der übersetzten Version der Instagram-AGB heißt es etwa, dass Instagram nicht dafür verantwortlich sei, was mit den Daten der Nutzer während der Nutzung passiere. Dafür habe Instagram aber jede Menge Befugnisse, es könne etwa ohne Angaben von Gründen Nutzern den Zugang zu dem Dienst verwehren oder Posts löschen. „Ihr habt kein Recht, euch zu beschweren“, heißt es weiter. Auch Werbung könne Instagram personalisiert ausspielen oder Dritten die Nutzung von Fotos und Daten seiner Nutzer erlauben.
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via futurezone.at
Hallo,
der Link zum PDF ist falsch. Korrekt ist:
http://www.childrenscommissioner.gov.uk/sites/default/files/publications/Growing%20Up%20Digital%20Taskforce%20Report%20January%202017_0.pdf
So übersetzt habe selbst ich die AGBs von Instagram verstanden. Auf das wesentlichste zusammengefasst: Instagram darf mit Deinen Daten alles(!) tun und machen und Du darfst garnix!