News
App der Techniker Krankenkasse nun mit „Fax-Funktion“

Erst in der Praxis der Ärztin oder des Arztes zu bemerken, dass man seine Krankenkassenkarte vergessen hat, scheint ein weit verbreitetes Problem zu sein. Das würde zumindest erklären, warum die Techniker Krankenkasse (TK) an einem Feature gebastelt hat, das dafür sorgen soll, diese ärgerliche Situation für ihre Mitglieder etwas angenehmer zu gestalten. Ein netter Gedanke. Theoretisch.
Zum Retter für vergessliche Patientinnen und Patienten soll die TK-App werden. Was nun erst mal wie ein sinnvoller Schritt in Richtung digitale Zukunft anmutet, zeugt durch ein einziges Wort leider vom kompletten Gegenteil: Fax-Funktion. Über die App lässt sich also eine Bescheinigung anfordern, die dann via Fax an die jeweilige Praxis übermittelt wird. In einem Schreiben an ihre Mitglieder, aus dem Golem zitiert, heißt es, dass sich damit „blitzschnell eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft bei uns anfordern“ lässt.
Empfehlungen der Redaktion
Im Vergleich zu einer Brieftaube könnte man beim guten alten Fax natürlich von einer Blitzgeschwindigkeit sprechen, doch das ist nicht das einzige Problem: Faxe werden unverschlüsselt übermittelt und sind damit viel zu unsicher, um personenbezogene Daten zu übermitteln. Da helfen auch die beruhigenden Worte der Mitteilung eher wenig: „Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig. Deshalb faxen wir nur an Nummern von Arztpraxen, die uns bekannt sind.“
Wie Golem weiter berichtet, könnte die Bescheinigung dann als PDF heruntergeladen werden, wenn die Faxnummer der Praxis der TK nicht bekannt ist.
Wenn die TK die Bescheinigungsproblematik gewiss ein wenig moderner hätte lösen können, in der Digitalisierung hat sie grundsätzlich die Nase vorn. Wie das Handelsblatt berichtet, hat die Krankenkasse mit Abstand die meisten Nutzer der elektronischen Patientenakte (ePA).
Hier gibt es allerdings ein anderes Problem: Noch gibt es bei der vorgesehenen flächendeckenden Vernetzung der ePA mit Arztpraxen und Krankenhäusern Verzögerungen wegen teils fehlender Ausstattung. So brauchen Praxen Updates für ein Verbindungsgerät (Konnektor) zur geschützten Datenautobahn des Gesundheitswesens, hieß es im Dezember aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team