Anzeige
Anzeige
News

Apple gewinnt auch vor Berufungsgericht gegen Epic Games

Aus dem Rechtsstreit mit Epic Games ist Apple erneut als Sieger hervorgegangen. Gleichzeitig verpasste das US-Berufungsgericht dem Techriesen auch einen Dämpfer.

Von Ann-Catherin Karg
1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Ein US-Berufungsgericht hat Apple im Streit mit Epic Games in weiten Teilen recht gegeben. (Symbolbild: Shutterstock/Synthex)

Nach dem Urteil des Neunten US-Berufungsgerichts sieht sich Apple in seiner Haltung gegenüber dem Spieleentwickler Epic Games klar bestätigt. Apple habe einen „durchschlagenden Sieg in diesem Fall“ errungen, hieß es in einem Statement gegenüber 9 to 5 Mac.

Anzeige
Anzeige

Laut dem Gericht ist Apple kein „Monopolist im Sinne des Bundes- und Landeskartellrechts“, wie Epic Games in Hinblick auf den App-Store behauptet hat. Apple selbst gab bekannt, der App-Store fördere den Wettbewerb, treibe Innovationen voran und erweitere die Möglichkeiten sowohl von User:innen als auch von Entwickler:innen weltweit.

In dem Gerichtsurteil wurde Apple bestätigt, dass der App-Store die Privatsphäre und die Daten der User:innen schütze und ihnen gleichzeitig die Wahl lasse, nach eigenem Wunsch eine Plattform zu wählen.

Anzeige
Anzeige

Die Entwickler von „Fortnite“ wollten die Provision für Apple umgehen

Der Rechtsstreit geht auf das Jahr 2021 zurück. Damals wollte die Entwicklerfirma das Spiel „Fortnite“ zwar über den App-Store vertreiben, dafür aber nicht die üblichen 30 Prozent des Kaufpreises an Apple abtreten.

Die Folge: „Fortnite“ konnte nicht mehr im App-Store gekauft werden, was Epic Games dazu veranlasste, Apple unfairen Wettbewerb vorzuwerfen. Dieser Meinung entsprach das Bezirksgericht genauso wenig wie jetzt das Berufungsgericht.

Anzeige
Anzeige

In einem Punkt entschied das Berufungsgericht gegen Apple

Und doch ist es nicht so, dass für Apple alles nach Plan gelaufen wäre. Denn in einem Punkt war das Gericht auf der Seite der „Fortnite“-Schmiede:
Laut Gericht sind die bis zu 30 Prozent Provision, die Apple für In-App-Zahlungen einstreicht, zwar rechtmäßig. Allerdings muss das Technologieunternehmen auch Links zu externen Bezahlmöglichkeiten zulassen.

Das heißt, dass Apple Entwickler:innen nicht verbieten kann, in ihren Anwendungen Links zu externen Bezahlfunktionen einzubauen. In diesen Fällen wird dann auch keine Provision fällig.

Anzeige
Anzeige

Der Streit ist noch nicht beendet

Gegen diese Entscheidung des Gerichts will Apple in Berufung gehen. Was die Entscheidung angeht, dass der App-Store kein Monopol darstelle, verfolgt Epic Games dasselbe Anliegen.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige