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Apple gewinnt auch vor Berufungsgericht gegen Epic Games

Aus dem Rechtsstreit mit Epic Games ist Apple erneut als Sieger hervorgegangen. Gleichzeitig verpasste das US-Berufungsgericht dem Techriesen auch einen Dämpfer.

Von Ann-Catherin Karg
1 Min. Lesezeit
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Ein US-Berufungsgericht hat Apple im Streit mit Epic Games in weiten Teilen recht gegeben. (Symbolbild: Shutterstock/Synthex)

Nach dem Urteil des Neunten US-Berufungsgerichts sieht sich Apple in seiner Haltung gegenüber dem Spieleentwickler Epic Games klar bestätigt. Apple habe einen „durchschlagenden Sieg in diesem Fall“ errungen, hieß es in einem Statement gegenüber 9 to 5 Mac.

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Laut dem Gericht ist Apple kein „Monopolist im Sinne des Bundes- und Landeskartellrechts“, wie Epic Games in Hinblick auf den App-Store behauptet hat. Apple selbst gab bekannt, der App-Store fördere den Wettbewerb, treibe Innovationen voran und erweitere die Möglichkeiten sowohl von User:innen als auch von Entwickler:innen weltweit.

In dem Gerichtsurteil wurde Apple bestätigt, dass der App-Store die Privatsphäre und die Daten der User:innen schütze und ihnen gleichzeitig die Wahl lasse, nach eigenem Wunsch eine Plattform zu wählen.

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Die Entwickler von „Fortnite“ wollten die Provision für Apple umgehen

Der Rechtsstreit geht auf das Jahr 2021 zurück. Damals wollte die Entwicklerfirma das Spiel „Fortnite“ zwar über den App-Store vertreiben, dafür aber nicht die üblichen 30 Prozent des Kaufpreises an Apple abtreten.

Die Folge: „Fortnite“ konnte nicht mehr im App-Store gekauft werden, was Epic Games dazu veranlasste, Apple unfairen Wettbewerb vorzuwerfen. Dieser Meinung entsprach das Bezirksgericht genauso wenig wie jetzt das Berufungsgericht.

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In einem Punkt entschied das Berufungsgericht gegen Apple

Und doch ist es nicht so, dass für Apple alles nach Plan gelaufen wäre. Denn in einem Punkt war das Gericht auf der Seite der „Fortnite“-Schmiede:
Laut Gericht sind die bis zu 30 Prozent Provision, die Apple für In-App-Zahlungen einstreicht, zwar rechtmäßig. Allerdings muss das Technologieunternehmen auch Links zu externen Bezahlmöglichkeiten zulassen.

Das heißt, dass Apple Entwickler:innen nicht verbieten kann, in ihren Anwendungen Links zu externen Bezahlfunktionen einzubauen. In diesen Fällen wird dann auch keine Provision fällig.

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Der Streit ist noch nicht beendet

Gegen diese Entscheidung des Gerichts will Apple in Berufung gehen. Was die Entscheidung angeht, dass der App-Store kein Monopol darstelle, verfolgt Epic Games dasselbe Anliegen.

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