
Es ist ein Grundsatzurteil: Arbeitgebende dürfen vorschreiben, dass Arbeitnehmer:innen sich PCR-Tests unterziehen müssen, sofern bestimmte Umstände dies erfordern.
Geklagt hatte eine Flötistin der Bayerischen Staatsoper – sie war über Monate nicht bezahlt worden, weil sie sich geweigert hatte, alle ein bis drei Wochen an einem für sie kostenlosen PCR-Test teilzunehmen. Auch an den Proben hatte sie zeitweise nicht teilnehmen dürfen. Inzwischen ist die Frau nicht mehr bei der Staatsoper angestellt.
Auch die Vorinstanzen hatten nicht im Sinne der Klägerin entschieden. Nach Ansicht der Gerichte fallen die Coronatests unter die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber:innen. Vorgeschriebene Tests könnten demnach unter den Arbeitsschutz fallen, um so Gefahren für Gesundheit und Leben aller Mitarbeiter:innnen abzuwenden. Die Testpflicht müsse jedoch verhältnismäßig sein und einer Interessenabwägung beider Seiten folgen.
Sollte es – wie einige Expert:innen erwarten – im Herbst wieder zu einem Anstieg der Corona-Infektionen kommen, könnte das Urteil Auswirkungen auf Tausende Unternehmen und ihre Mitarbeitenden haben.
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