Ausbau von E-Auto-Ladenetz: Bundestag beschließt neue Vorschriften
Das vom Parlament verabschiedete Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) schreibt vor, dass auf größeren Parkplätzen von Wohn- und Gewerbegebäuden unter bestimmten Voraussetzungen Leitungs- und Ladeinfrastruktur bereitgestellt werden muss.
„Wer die Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeugs als Alternative zum Verbrennungsmotor plant, will die Batterie seines Fahrzeugs bequem zu Hause, bei der Arbeit oder während des Einkaufens laden können“, erklärte der energiepolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Joachim Pfeiffer (CDU). Das neue Gesetz verleihe deshalb der Ladeinfrastruktur den notwendigen Schub, ohne die Gebäudeeigentümer unverhältnismäßig zu belasten.
Kritik aus der Opposition
Die Opposition zeigte sich jedoch kritisch. Während den Grünen die Vorschriften nicht weit genug gehen, warnten AfD und FDP vor den Kosten. So prophezeite der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard, der Bau der Ladesäulen und das Verlegen der Stromkabel werde zu einer erheblichen Steigerung der Mieten führen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lobte das Gesetz hingegen. „Gerade der Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur ist für den langfristigen Hochlauf der Elektromobilität ein entscheidender Faktor“, erklärte BDEW-Chefin Kerstin Andreae.
Ein flächendeckendes Ladenetz gilt als Voraussetzung dafür, dass bald massenhaft Elektroautos auf deutschen Straßen fahren. Die Elektromobilität gilt als wichtiger Baustein im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Erst am Mittwoch hatte das Kabinett ein Vorhaben auf den Weg gebracht, um den Aufbau eines Schnellladenetzes für Elektroautos voranzutreiben. Außerdem gibt es ein Förderprogramm für den Einbau privater Ladestationen. dpa
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team