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Neue Bafin-Plattform soll transparenten Girokontenvergleich bieten

Verbraucher:innen sollen in Zukunft mithilfe einer offiziellen Plattform schneller erkennen können, was ihr Girokonto kostet und welche Leistungen enthalten sind. Die Initiative ist nicht neu – schon vor zwei Jahren hatte ein Unternehmen einen ersten Anlauf gestartet.

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Die Bankenaufsicht will die Kosten fürs Girokonto transparenter machen. (Foto: Hadrian/Shutterstock)

Bankkund:innen, die sich über das günstigste oder für sie optimale Girokonto informieren wollen, werden hierfür in Zukunft ein unabhängiges zentrales Verbraucherportal vorfinden, das den Segen der deutschen Bankenaufsicht Bafin hat. Hier sollen alle in Deutschland zu eröffnenden Girokonten gelistet sein, wobei neben den Kontoführungsgebühren auch die Höhe der Überziehungszinsen sowie weitere anfallende Gebühren, beispielsweise für Girocards und Kreditkarten, aufgeschlüsselt werden.

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Die rund 1.400 in Deutschland zugelassenen Banken, darunter gut 350 Sparkassen und 750 Genossenschaftsbanken, die jeweils meist das Regionalitätsprinzip pflegen, sollen im September 2024 erstmals entsprechende Daten liefern, mit denen die Plattform dann ausgestaltet wird.

Derzeit ist all das nur ein Entwurf seitens der Bafin, zu dem dieser Tage alle deutschen Banken Stellung beziehen können. Inwieweit hier auch Fintech-Startups, die ja teilweise über Banking-as-a-Service-Dienstleister angebunden sind, mitreden können, ist fraglich. Entscheidend dürfte für die Bankkund:innen vor allem sein, ob und in welchem Umfang persönliche Beratung und Dienstleistung vor Ort erfolgt.

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Plattform ist schon der zweite Versuch

Bei der Initiative handelt es sich um die Umsetzung der europäischen Zahlungskontenrichtlinie. In der Vergangenheit hatte es entsprechende Ansätze bereits gegeben – sie waren allerdings bezeichnenderweise an den einschlägigen Verbraucherschutzorganisationen gescheitert.

Vor fast drei Jahren, Anfang 2021, hatte das ohnehin für seine Vergleichsportale bekannte Münchner Unternehmen Check24 eine entsprechende Vergleichsplattform erstellt – parallel zur eigenen Plattform, die ihrerseits ja nicht sämtliche Angebote und Anbieter listet, sondern sich auf jene beschränkt, mit denen das Unternehmen eine Geschäftsbeziehung in Form von Affiliate-Zahlungen hat. Die Verbraucherschützer:innen hatten damals bemängelt, dass es für die Verbraucher:innen nicht transparent genug sei, auf welcher der beiden Plattformen sie sich bewegen. Check24 hatte daraufhin nach fünf Monaten das Projekt ausgesetzt.

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Daraufhin hatte die Stiftung Warentest, die ihre Tests und Anbieterlisten hinter einer Paywall hat und sich zu fast 90 Prozent aus eigener Kraft mit dem Verkauf ihrer Testergebnisse und Services finanziert, aber immer noch in kleinerem Umfang Mittel aus dem Bundeshaushalt bekommt, ihre Testergebnisse dazu freigeschaltet. Doch dieses Provisorium endet absprachegemäß mit Ende dieses Jahres. Und eine Sprecherin der Stiftung erklärte, man wolle dies auch so handhaben.

Rechtanspruch aufs Girokonto für alle

Obwohl es die Verbraucherschützer:innen waren, die seinerzeit Bedenken anmeldeten, erklärt nun Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV), man freue sich, dass es jetzt mit dem Portal vorangeht. Wichtig sei, dass die sogenannten Basiskonten auf dem neuen Vergleichsportal entsprechend prominent gekennzeichnet werden und eine gezielte Auswahl solcher Angebote möglich ist.

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Denn obwohl seit 2016 jede:r Verbraucher:in einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto hat, ist es noch immer nicht Standard, dass Kund:innen hier mit vertretbarem Aufwand das in ihrer Region kostengünstigste Angebot finden. Solche Basiskonten werden (übrigens auch für Menschen ohne festen Wohnsitz) auf Guthabenbasis geführt und enthalten Bankkarte und Überweisungsmöglichkeiten.

Doch zurück zur Vergleichsplattform: Bis wann sie final verfügbar sein wird, darüber macht die Bafin ebenso wenig nähere Angaben wie zu der Frage, durch wen sie gestaltet und betrieben wird. Banking-Expert:innen rechnen allerdings nicht vor dem zweiten Halbjahr 2024 mit einer entsprechenden Umsetzung, insbesondere da auch erst für September die ersten Daten der Banken und Sparkassen eingefordert werden. (mit Material von dpa)

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