Von Mittwoch bis und Freitag droht ein Verkehrschaos. Der Grund liegt darin, dass die Lokführergewerkschaft GDL zu einem Warnstreik aufgerufen hat, der nicht nur viele Verkehrsmittel, sondern so gut wie alle Teile in Deutschland trifft. Was bedeutet das für Arbeitnehmer? Wir haben die drei wichtigsten Fragen für euch geklärt.
Darf ich aufgrund des Bahnstreiks zu Hause bleiben?
Grundsätzlich nicht, denn das Streikrecht anderer Berufsgruppen hat keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung anderer. Nur weil beispielsweise Lokführerinnen und Lokführer streiken, bedeutet das nicht, dass eine Programmiererin beziehungsweise ein Programmierer der eigenen Arbeit nicht nachkommen braucht aufgrund des gestörten Nah- und Fernverkehrs. Allerdings: Gut fährt natürlich, wer nicht fahren muss.
Im Zweifel ließe sich Homeoffice mit der Chefin beziehungsweise dem Chef vereinbaren. Die meisten Unternehmen haben inzwischen sowieso Remote-Regeln im Team erarbeitet. Betroffen sind vor allem Menschen mit Präsenzpflicht. Wenn Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber auf das Erscheinen bestehen, müssen sich Arbeitnehmende rechtzeitig selbst überlegen, wie sie ins Büro kommen.
Bin ich verpflichtet, andere Verkehrsmittel zu nutzen?
Wer ins Büro kommen muss, muss sich auch Gedanken machen, wie das gehen kann. Im Zweifel heißt das auch, zu Fuß zu gehen, mit dem Rad zu fahren oder auf ein Taxi umzusteigen. Dabei gilt jedoch, dass der Aufwand „zumutbar“ sein muss. Wer beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht zu Fuß gehen kann oder mit dem Rad fahren kann, muss dann eben auf eigene Kosten auf ein Taxi umschwenken.
Aber auch hier gilt die Zumutbarkeit. Für die meisten Berufstätigen dürfte nämlich auch eine mehrstündige Taxifahrt über die Autobahn finanziell nicht mehr zumutbar sein. In dem Fall bleibt nur noch eine Möglichkeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in Absprache mit der oder dem Vorgesetzten einen Urlaubstag einreichen. In jedem Fall gilt auch, sich mit der Chefin oder Chef im Vorfeld zusammenzusetzen.
Was ist, wenn ich zu spät oder nicht ins Büro komme?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen für ihren Arbeitsweg das sogenannte Wegerisiko. Das bedeutet, dass sie selbst die Verantwortung tragen, rechtzeitig im Büro zu erscheinen – auch ein Streik, ein Stau, ein verspäteter Zug oder eine Autopanne bilden da genau genommen keine Ausnahme. Ein Streik im Übrigen sowieso nicht, da der in der Regel der Öffentlichkeit über die Presse angekündigt wird.
Kommt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer zu spät oder gar nicht, können sie theoretisch abgemahnt werden. Auch hätten Chefinnen und Chefs – sofern keine tariflichen oder betrieblichen Vereinbarungen entgegenstehen – das Recht, das Gehalt zu kürzen auf Basis der nicht erbrachten Arbeitsleistung. Wer es trotz sorgfältiger Planung nicht oder nicht rechtzeitig ins Büro schafft, muss sich mindestens abmelden.