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Binance sagt Geldwäsche den Kampf an – ehemaliger Steuerfahnder als Geheimwaffe

Binance ist die weltgrößte Kryptohandelsplattform, aber derzeit wohl auch die mit dem meisten Ärger mit Behörden. Zuletzt war die Kryptobörse in immer mehr Ländern ins Visier der Behörden geraten und hatte einzelne Dienste sogar ganz einstellen müssen, um zu verhindern, dass offizielle Schritte eingeleitet werden. Auch Vorwürfe von Geldwäsche waren immer wieder laut geworden.
Wie Binance jetzt in einem Blogpost bekannt gegeben hat, wird Greg Monahan das Unternehmen zukünftig als Global Money Laundering Reporting Officer im Kampf gegen Geldwäscheaktivitäten auf der Plattform unterstützen. Monahan ist ehemaliger Kriminalbeamter des US-Finanzministeriums und blickt auf 30 Jahren Erfahrung in der Verfolgung und Ermittlung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und ähnlichen Straftaten zurück.

Greg Monahan ist bei Binance zukünftig dafür zuständig, Geldwäschegeschäfte aufzuspüren und zu vereiteln. (Screenshot: Binance/t3n)
„Ich werde die internationalen Anti-Geldwäsche- und Untersuchungsprogramme von Binance ausbauen und die Beziehungen zu den Regulierungs- und Strafverfolgungsbehörden weltweit stärken“, erklärte Monahan. Man wolle Binance und die Branche allgemein so zu einem sicheren Ort für alle Teilnehmer:innen machen, ergänzte Binance-CEO Changpeng Zhao.
Seit 2020 hat Binance seinen Beirat und das internationale Compliance-Team um insgesamt 500 Prozent aufgestockt – unter anderem wurden ein ehemaliger US-Senator und die ehemalige Chefin des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung berufen.
Noch im Juni dieses Jahres hatte die britische Finanzmarktaufsicht FCA eine Warnung vor der Kryptoplattform ausgesprochen und die Tätigkeiten der im Vereinigten Königreich ansässigen Tochter Binance Markets Ltd. eingeschränkt. Kurz darauf hatte die thailändische Finanzmarktaufsicht Strafanzeige gegen Binance gestellt.
Bereits im April 2021 hatte die deutsche Bafin ein Ermittlungsverfahren gegen Binance eingeleitet. Die Aufsichtsbehörde sieht den Verdacht eines Verstoßes gegen die Prospektpflicht gegeben.
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