Brandenburg sieht bei Prüfung von Tesla-Fabrik keine größeren Mängel

Der US-Elektroautobauer Tesla hat staatliche Auflagen zum Schutz vor Verunreinigungen und zum Naturschutz in der Fabrik in Grünheide nach Angaben des Landesumweltamts „überwiegend erfüllt“. Das geht aus ersten Ergebnissen einer umfassenden Prüfung durch Behörden vom 9. bis 20. Mai hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Bei der Prüfung des Immissionsschutzes wurden während der Kontrolle keine Sachverhalte festgestellt, die eine Untersagung des Betriebes rechtfertigen oder notwendig machen würden, teilte das Landesumweltamt mit. Die Märkische Oderzeitung hatte am Donnerstag darüber berichtet.
Das Landesumweltamt stellte einige kleinere Mängel fest. So hätten zum Beispiel Aufstellorte von Maschinen einige Meter im Vergleich zu den eingereichten Unterlagen aus dem Bauplan abgewichen. „Derartige Mängel können durch Aktualisierung beziehungsweise Nachführung der eingereichten Dokumente geheilt werden, sofern diese Abweichungen ohne Auswirkungen zum Beispiel auf Lärmschutzmaßnahmen oder andere relevante Vorgaben bleiben“, teilte Sprecher Thomas Frey mit. Außerdem seien Betriebseinheiten als in Betrieb angezeigt worden, die noch nicht errichtet worden seien. Beide Mängel könnten abgestellt werden, ohne Einfluss auf den laufenden Betrieb zu nehmen.
Tesla-Fabrik Grünheide: Auflagen zum Artenschutz wurden erfüllt
Die Auflagen zum Artenschutz seien vollständig und fachgerecht umgesetzt worden, teilte das Landesumweltamt mit. Dazu zähle die Umsetzung von Populationen der Schlingnatter und der Zauneidechse, die Ausbringung von Nistkästen für Baumbrüter und ökologischer Waldumbau.
In dem Werk in Grünheide läuft seit dem 22. März offiziell die Produktion von Elektroautos. Die sogenannte Erstrevision ist nach Angaben des Umweltministeriums ein üblicher Schritt nach Inbetriebnahme einer Fabrik.