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Wie viel bleibt dir 2024 vom Brutto übrig? Der Brutto-Netto-Rechner zeigt es

Auch im neuen Jahr ändern sich Steuern, Freibeträge und Sozialversicherungsabgaben. Der Brutto-Netto-Rechner für 2024 ist da und zeigt, wie viel vom Gehalt auf das Konto wandert.

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Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, was dir 2024 vom Brutto übrig bleibt. (Foto: Wirestock Creators-Shutterstock)

Wie viel Netto bleibt vom Brutto übrig? Diese Frage ist nicht nur spannend, wenn die nächste Gehaltserhöhung kommt. Auch zum Jahreswechsel möchten viele Berufstätige wissen, was auf dem Konto landet. Denn wie so oft, wenn das alte dem neuen Jahr weicht, stellen sich auch die Regeln für das Gehalt um.

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Brutto-Netto-Rechner für 2024 ist da

Der Brutto-Netto-Rechner für 2024 wird dementsprechend neu geeicht. Die Stiftung Warentest hat ihren Gehaltsrechner jetzt aktualisiert.

Anwenderinnen und Anwender können wählen, ob sie das Nettogehalt für den jeweiligen Monat oder das ganze Jahr berechnen wollen. Einfacher geht das mit der monatlichen Berechnung, denn dafür tippen sie nur den Bruttolohn des letzten Gehaltszettels ein und lesen die restlichen Werte bequem ab.

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Einfach die passende Steuerklasse, das Bundesland und die Krankenkasse eingeben. Auch mögliche Freibeträge und Kinderfreibeträge können Interessierte eintragen. Mit einem Klick auf „Berechnen“ spuckt der Brutto-Netto-Rechner nicht nur das Netto-Gehalt für 2024 aus, sondern listet auch die einzelnen Posten auf, die den Berufstätigen abgezogen werden.

Das ändert sich 2024 beim Gehalt

Im kommenden Jahr ändern sich einige Dinge rund um Steuern, die im Brutto-Netto-Rechner der Stiftung Warentest bereits berücksichtigt sind: Es gibt neue Formeln für die Einkommensteuerberechnung inklusive erhöhtem Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Außerdem wird der Kinderfreibetrag auf 6.384 Euro, also 3.192 Euro je Elternteil, erhöht. In 2024 gibt es zudem höhere Grenzwerte für die Steuerberechnung einiger Steuerklassen. Auch der sogenannte Altersentlastungsbetrag erfährt Änderungen.

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Rund um die Sozialabgaben gibt es auch Neuheiten, wie etwa die jährlich angepassten Beitragsbemessungsgrenzen. Eine weitere Neuheit greift schon seit Juli 2023. Dabei geht es um die Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung.

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