Der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schon Ende 2018 als „weltweit gefährlichste Schadsoftware“ bezeichnete Trojaner Emotet treibt weiter sein Unwesen – sowohl in Unternehmen als auch in öffentlichen Einrichtungen. Zu trauriger Berühmtheit war zuletzt das Berliner Kammergericht gelangt, das fast ein halbes Jahr nach einer Ransomware-Attacke immer noch offline ist. Jetzt geben BSI, Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Empfehlungen zum Umgang mit Lösegeldforderungen.
Ransomware: Hunderte erfolgreiche Angriffe
Den Sicherheitsbehörden zufolge soll die Zahl der Ransomware-Angriffe auf die IT-Infrastruktur von Kommunalverwaltungen oder kommunalen Einrichtungen weltweit immer weiter zunehmen. Im vergangenen Jahr soll es bundesweit eine dreistellige Zahl von erfolgreichen Angriffen mithilfe der Schadsoftware Emotet gegeben haben, wie rbb24.de berichtet. Dabei soll es zu Abflüssen von Behördendaten, Personal- oder Krankendaten oder anderen sensiblen Informationen gekommen sein.
Laut dem Internetwache.org-Gründer Tim Philipp Schäfers gingen Cyber-Angreifer zunehmend auf kommunale Einrichtungen los, weil diese im Vergleich zu Unternehmen weniger geschützt seien. Weil Kommunen und Behörden nicht auf dem Stand der Technik seien, seien sie für Angreifer ein interessantes Ziel, wie Schäfers laut Golem erklärt. Zudem seien manche Daten, etwa Klarnamen von Kronzeugen oder Beweise in aktuellen Verfahren für manche viel Geld wert. Auch das möglicherweise ein Grund für die Angriffe auf öffentliche Einrichtungen.
Trojaner-Attacke: Zahlen motiviert nur
In den meisten Fällen dürfte es aber um die Erpressung von Lösegeld nach der Verschlüsselung von Dateien gehen. Die Experten warnen betroffene Behörden und Unternehmen in solchen Fällen eindringlich davor, Geld an die Erpresser zu zahlen. Schließlich könne das andere potenzielle Angreifer zur Fortsetzung und Weiterentwicklung der Angriffe motivieren. Und es bestehe das Risiko, dass nach einer Zahlung nicht das erhoffte Ergebnis eintrete oder weitere Forderungen erhoben würden, wie BSI, BKA und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände warnen.
Sie empfehlen daher, sich „grundsätzlich nicht auf Lösegeldzahlungen einzulassen“, jeden Erpressungsversuch anzuzeigen und das jeweilige Landes-CERT oder gleich das BSI zu informieren. Dazu steht auf einer eigens eingerichteten Website ein Online-Formular zur Verfügung. Alternativ kann die Meldung auch via – PGP-verschlüsselter E-Mail – erfolgen, so das BSI. Die Sicherheitsbehörden empfehlen zudem, Vorkehrungen zu treffen. Damit soll zum einen Angriffen vorgebeugt werden. Es soll aber auch sichergestellt werden, dass man etwa Datenabflüsse bemerkt und zu einem vorbereiteten Notfallplan greifen kann.
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