Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Microsoft ein
Wie das Bundeskartellamt in einer Pressemitteilung verlauten ließ, hat es am 28. März 2023 ein Verfahren gegen Microsoft eingeleitet. Grundlage des Verfahrens seien die Befugnisse, die das Bundeskartellamt im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne Anfang 2021 erhalten hat (§ 19a GWB). Sollte das Bundeskartellamt tatsächlich feststellen, dass Microsoft seine Marktmacht missbraucht, könne es dem Unternehmen bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Kommt Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung zu?
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, begründete den Verdacht folgendermaßen: „In jüngerer Zeit sehen wir eine stark gewachsene Bedeutung der Cloud-Dienste Azure und OneDrive, die vielfach mit anderen Microsoft-Anwendungen verbunden sind, sowie den durchschlagenden Erfolg von Teams, einer Software für Videokonferenzen und zum gemeinsamen Arbeiten.“
Darüber hinaus sei Microsoft in Bereichen wie dem Gaming durch die Xbox, Karrierenetzwerken mit dem Dienst LinkedIn oder der Internet-Suche mit der Suchmaschine Bing tätig und habe zuletzt mit der Integration von KI-Anwendungen auf sich aufmerksam gemacht. Angesichts dessen gebe es gute Gründe zu prüfen, ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt. Eine solche Feststellung würde es dem Bundeskartellamt erlauben, etwaige Verhaltensweisen frühzeitig aufzugreifen und zu untersagen, die den Wettbewerb gefährden.
Gesondertes Verfahren zur Untersuchung konkreter Verhaltensweisen
Das Bundeskartellamt habe gegen Microsoft zunächst die erste Stufe eingeleitet. Sollte sich herausstellen, dass eine sogenannte „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ besteht, wäre das Unternehmen damit nicht das erste. Das Bundeskartellamt ist zuvor bereits gegen den Google-Mutterkonzern Alphabet und die Facebook-Mutter Meta vorgegangen und hat eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb rechtskräftig festgestellt.
„Ein Verfahren zur Untersuchung konkreter Verhaltensweisen Microsofts ist mit der heutigen Entscheidung zur Verfahrenseinleitung noch nicht verbunden“, heißt es in der Erklärung weiter. Sollten sich aufgrund von Beschwerden oder sonstigen Hinweisen Anhaltspunkte für potentiell wettbewerbsgefährdende Praktiken Microsofts ergeben, werde darüber gesondert entschieden.
Ein Microsoft-Sprecher sagte, man werde „konstruktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten und ihnen dabei helfen, unsere Rolle in digitalen Märkten besser zu verstehen“.