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Bundesnetzagentur warnt vor dem Kauf smarter Produkte: Das dürfen die Geräte nicht können

Die Bundesnetzagentur hat Ende September eine Nachricht veröffentlicht, in der vor dem Kauf smarter Produkte gewarnt wird, die Privatsphären verletzen können.

2 Min.
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Gerade Kameras müssen klar kennzeichnen, wann und wie sie aufnehmen. Ist es nicht ersichtlich, sind die Produkte in Deutschland verboten. (Bild: Sophon Nawit/Shutterstock)

Smarte Geräte mit eingebauten Kameras und Mikros klingen in vielen Fällen sinnvoll oder vermitteln ein Gefühl der Sicherheit. Sei es, um die eigenen Haustiere zu überwachen oder das Grundstück zu sichern. Doch nicht alles ist erlaubt.

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Bei diesen Produkten heißt es Vorsicht

So schreibt die Bundesnetzagentur: „Smarte Geräte mit eingebauten Kameras und Mikros bergen Risiken für die Privatsphäre, wenn sie unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese an andere Geräte übertragen. Solche Produkte sind in Deutschland nicht erlaubt.“

Als Beispiele zählt die Bundesnetzagentur Produkte wie Überwachungskameras in Lampen oder smarte Türklingeln auf. Die sind eigentlich zur Sicherung der Wohnung oder des Grundstücks gedacht. Die sind in Deutschland nur erlaubt, wenn sie klar erkennbar sind und keine heimlichen Aufnahmen machen können.

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Aber auch smarte Futter- und Leckerlie-Automaten können zur Gefahr werden. Das gilt für Produkte, die über sendefähige Kameras und Mikrofone verfügen, mit denen Bilder und Töne drahtlos übertragen werden können. Auch hier sind diese Produkte verboten, wenn Aufnahmen unbemerkt erfolgen und per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone der Besitzer übertragen werden.

Smarte Brillen, Saugroboter und videofähige Rasierer

Bei smarten Brillen sind Kameras nur erlaubt, wenn optische Warnzeichen oder akustische Signale abgegeben werden, sobald ein Video gedreht oder ein Foto geschossen wird. Passiert das nicht, ist es ebenfalls illegal. Die Aufnahmesituation muss für die aufgenommene Person eindeutig erkennbar sein.

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Teurere Saugroboter verfügen oftmals ebenfalls über eine optische Kamera, die ein Bild übertragen kann.  Sie sind dann nicht erlaubt, wenn sie heimlich Bilder und Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone der Besitzer übertragen können. Entscheidend ist auch hier, ob der Saugroboter Signale geben kann, die eine Aufnahme signalisieren.

Die Bundesnetzagentur hat außerdem verschiedenste Spionagegeräte gefunden, die besonders problematisch sind.  Dazu zählen Halsketten mit versteckten Mikrofonen, ein Blumenkorb mit Spionagekamera und ein videofähiger Rasierapparat. Mit anderen Worten: Alles illegale Artikel, da es sich um nicht klar erkennbare Aufnahmegeräte handelt.

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Checkliste, wann smarte Produkte verboten sind:

  • Geräte können Audio und Video unbemerkt aufnehmen
  • Geräte können Aufnahme-Daten kabellos an andere Geräte übertragen (über WLAN oder Bluetooth)

Bei Unklarheiten können sich Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden: spionagegeraete@bnetza.de oder telefonisch unter 0228 14 15 16.

Selbstoptimierung: 8 Gadgets, die dich besser machen Quelle: https://www.instagram.com/p/CVlJ2eSPrsp/
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