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Bundesregierung beschließt das Recht auf „schnelles“ Internet

Eine stabile und halbwegs schnelle Internetverbindung ist in Deutschland flächendeckend noch immer keine Selbstverständlichkeit. Jetzt geht die Bundesregierung einen Schritt in die richtige Richtung.

Quelle: dpa
1 Min.
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Eine stabile Internetverbindung außerhalb der eigenen vier Wände ist in Deutschland nicht immer gegeben. (Foto: ultramansk / Shutterstock)

Mit etwas Verzögerung hat das Bundeskabinett ein sogenanntes Recht auf „schnelles“ Internet beschlossen. Dem Regelwerk zufolge muss künftig überall in Deutschland Festnetzinternet im Download von mindestens zehn Megabit pro Sekunde haben und im Upload 1,7 Megabit pro Sekunde. Beide Werte sind niedrig, in den allermeisten Haushalten sind deutlich bessere Internetverbindungen möglich. Für Menschen auf dem Land oder am Stadtrand könnte die Untergrenze dennoch hilfreich sein – sie haben erstmals einen Rechtsanspruch auf Breitbandinternet. Unter Umständen könnte die Bundesnetzagentur die Verlegung besserer Leitungen veranlassen.

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Es gibt auch eine Vorgabe für die Latenz, also die Reaktionszeit. Diese darf nicht größer sein als 150 Millisekunden. Damit kommt für die Versorgung entlegener Häuser preisgünstiges Internet über weit entfernte Satelliten eigentlich nicht infrage, weil dessen Latenz höher ist. Nur Internet über erdnahe Satelliten kommt in Betracht, dies ist aber teuer. Die Verordnung lässt nun Ausnahmen zu, bei denen auf Satellitentechnologien mit höherer Latenz zurückgegriffen werden kann.

Bundesrat muss noch zustimmen

Digitalminister Volker Wissing (FDP) sagte, die Mindestvorgaben stellten „die digitale Teilhabe all jener sicher, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind“. Positiv für die Verbraucher ist zudem, dass die Mindestwerte Jahr für Jahr neu festgelegt werden sollen. Hierbei wird die allgemeine Internetnutzung in Deutschland berücksichtigt – da der Netzausbau insgesamt deutlich vorangeht und die Menschen immer bessere Verträge haben, wird auch diese Untergrenze kontinuierlich steigen.

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Ursprünglich sollte die nun vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung am 1. Juni in Kraft treten. Allerdings fehlt noch grünes Licht vom Bundesrat und vom Digitalausschuss des Bundestags. Dort gibt es Gesprächsbedarf. Das Bundesdigitalministerium räumte am Mittwoch ein, dass der geplante Termin aller Voraussicht nach nicht haltbar ist.

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Der digitalpolitische Sprecher der oppositionellen CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Reinhard Brandl, nannte die von der Regierung beschlossene Verordnung „ambitionslos“. Das mittlerweile übliche Nutzungsverhalten der Bürger werde ignoriert. „Wir haben erhebliche Zweifel, ob eine 10-Megabit-Downloadrate und eine 1,7-Megabit-Uploadrate pro Anschluss für eine Familie mit Kindern als Grundversorgung ausreichen.“

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