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Whistleblower-Gesetz: Bundestag stimmt über Richtlinie ab

Whistleblower, die über Missstände und Verbrechen in Unternehmen oder Behörden berichten, gehen nicht nur ein immenses berufliches Risiko ein, sondern vielfach auch ein rechtliches. Das soll ein neues Gesetz ändern. Der Bundestag berät heute über den Entwurf.

Quelle: dpa
1 Min. Lesezeit
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Whistleblower in der EU sollen besser geschützt werden. (Foto: Shutterstock/wellphoto)

Der Bundestag will an diesem Freitag abschließend über einen Gesetzentwurf beraten, der Hinweisgeber aus Behörden und Unternehmen besser vor Kündigung und Mobbing schützen soll. Dabei geht es um Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen.

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Auch Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst könnten dadurch künftig leichter die richtige Adresse erreichen – auch wenn es im konkreten Fall nicht um Straftaten geht.

Deutschland hätte ein entsprechendes Gesetz schon letztes Jahr einführen müssen

Behörden und Unternehmen müssen dafür, falls sie das bisher noch nicht getan haben, neue Anlaufstellen schaffen. Dort muss es auch möglich sein, einen Hinweis anonym zu übermitteln. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist überfällig. Denn Deutschland hätte eine entsprechende EU-Richtlinie eigentlich schon im Dezember vergangenen Jahres in nationales Recht umsetzen müssen.

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Auf Drängen der Union wird im Plenum außerdem über Reformen bei der Bundespolizei beraten. Die Unionsfraktion ist gegen die Einführung einer generellen Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten und will ihre Möglichkeiten zur Abwehr von Drohnen verbessern.

Das Bundesinnenministerium arbeitet bereits an einem Entwurf für eine Novelle des Bundespolizeigesetzes, der dem Vernehmen nach im ersten Quartal kommenden Jahres vom Kabinett beschlossen werden soll.

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Ein Versuch, das Gesetz, das in großen Teilen noch aus dem Jahr 1994 stammt, zu modernisieren, war im Juni 2021 am Widerstand des Bundesrates gescheitert. Streitpunkte waren damals unter anderem die Verpflichtung, der Bundespolizei an Bahnhöfen und Flughäfen vernünftige Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen sowie die Möglichkeit, Abschiebungen in bestimmten Fällen in eigener Zuständigkeit zu organisieren.

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