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Kiffen ist legal – aber wie steht es um Drogentests am Arbeitsplatz?

Abends einen Joint geraucht und nächsten Morgen zur Arbeit? Auch wenn man sich nicht mehr bekifft fühlt, ist Cannabis nachweisbar. Müssen Arbeitnehmer bei Verdacht auf Drogenkonsum Tests zustimmen?

Quelle: dpa
2 Min.
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Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Konsum von Cannabis nun legal. Aber was bedeutet das für die Arbeit? (Foto: Shutterstock/ Laureano Molina)

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen?

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Die klare Antwort laut Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht: Nein. Jeder Test, ob auf Alkohol, Cannabis oder andere Substanzen, greift in das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ein und kann je nach Art des Tests auch die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter nicht zu solchen Tests zwingen.

Das kann passieren, wenn man bekifft zur Arbeit kommt

Grundsätzlich gilt jedoch: Auf dem Betriebsgelände können Arbeitgeber den Konsum von Alkohol und Drogen untersagen. Sie können zwar nicht kontrollieren, was Mitarbeiter in ihrer Freizeit konsumieren, aber: „Arbeitnehmer dürfen sich nicht in einen Zustand versetzen oder in einem Zustand zur Arbeit kommen, in dem sie ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß erfüllen können oder womöglich sogar andere gefährden, was zum Beispiel bei Maschinenbedienung der Fall sein kann“, so Schulze Zumkley.

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Der Arbeitgeber kann bei Verdacht auf Drogeneinfluss außerdem Indizien sammeln und den Mitarbeiter darauf ansprechen – denkbar sind etwa Ausfallerscheinungen oder glasige Augen. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter dann fragen, ob sie freiwillig einem Drogen- oder Alkoholtest zustimmen.

Glasige Augen und Co.: Ohne Entgelt nach Hause?

Lehnen Beschäftigte einen Test ab, muss sich der Arbeitgeber laut Schulze Zumkley entscheiden, ob er den Betreffenden nach Hause schickt, die Entgeltzahlung für diesen Zeitraum verweigert und gegebenenfalls eine Abmahnung oder Kündigung ausspricht – oder ihn trotz Verdacht weiterarbeiten lässt.

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Entscheidet der Arbeitgeber sich fürs Nachhause-Schicken, können Arbeitnehmer später geltend machen, nicht berauscht gewesen zu sein, den Lohn einfordern oder gegen die Abmahnung oder Kündigung vorgehen. Ein Gericht muss dann klären, ob die Maßnahmen des Arbeitgebers gerechtfertigt waren, so Schulze Zumkley.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm.

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Kommentare (1)

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Peter Peter

Nie im leben würde ich da einen Test machen. Was in meiner Freizeit passiert geht dem Chef Nix an. Wenn man am Abend vorher einen geraucht hat ist man auch nicht mehr stoned am nächsten morgen passt schon sonst Rechtsstreit und daher das ich dauer Konsument bin sind nach ist nach 2 Tage ohne Rauchen immer noch so hohe Menge zu im Blut nachweisbar das dieses Beweismittel auch weg fällt. Und nun?

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