Wegen KI-Essay von ChatGPT: Bewerber wird von TU München abgewiesen – so kam es heraus
Als „Denkmaschine mit Regulierungsbedarf“ hat die Technische Universität München ChatGPT in einem Artikel auf ihrer Website im vergangenen Jahr bezeichnet. Bezogen war das vor allem auf den Einsatz der KI in der Robotik, doch streng reguliert werden an der TU auch Bewerbungen, die von ChatGPT erstellt wurden.
Ein Student, der sich mit einem von der KI erstellten Essay für einen Masterstudiengang beworben hat, wurde abgewiesen – und ist nun vor Gericht gescheitert.
Der Essay war zu gut, um nicht von ChatGPT zu stammen
Wie die TU München der FAZ zufolge in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München erklärt hat, wurde der Essay „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ zu 45 Prozent von künstlicher Intelligenz verfasst. Er weiche, wie die Uni weiter aufgeführt hat, „durch seine Perfektion, seinen Satzbau und die Textgestaltung von dem ab, was nach der Lebenserfahrung von einem Bachelorabsolventen zu erwarten sei“.
Entdeckt wurde das durch eine Prüfungssoftware, woraufhin zwei Prüfer:innen den Essay in Augenschein genommen haben. Schließlich wurde der Test gemacht und die Aufgabe direkt bei ChatGPT eingestellt, wobei das Ergebnis dem Bewerber-Aufsatz stark geähnelt hat.
Der Student hatte sich schon einmal beworben – ohne Erfolg
Dass der in englischer Sprache verfasste Aufsatz sprachlich einwandfrei und ohne Rechtschreib- oder Satzzeichenfehler war, hatte die Prüfer:innen stutzig gemacht. Denn der Student hatte sich bereits ein Jahr zuvor beworben, damals ohne Erfolg.
Ebenso wenig Erfolg hatte nun die Klage wegen Benachteiligung. Er hatte argumentiert, dass die TU keine konkreten Beweise habe und er zudem wissenschaftliche Quellen verwendet habe – etwas, auf das ChatGPT noch keinen Zugriff habe.
ChatGPT-Nutzung vor Gericht – und bald dahinter?
Der Uni zufolge könnte der Student diese nachträglich hinzugefügt haben. Letztendlich hat das Gericht die Argumente der TU München für überzeugender befunden, zumal der junge Mann nicht erklären konnte, warum sich sein Aufsatz von seiner vorherigen Arbeit und auch der seiner Mitbewerber:innen unterscheidet.
Damit gibt es nun zum ersten Mal ein Gerichtsurteil zum Thema ChatGPT an Hochschulen. Auch in anderen Bereichen wird bereits gegen KI-Nutzung prozessiert. Im Januar hat ein Fluggast in Kanada Recht bekommen, nachdem ein Chatbot ihm falsche Preisinformationen mitgeteilt hatte.
Auf der anderen Seite könnte künstliche Intelligenz als entlastendes Tool auch in der Justiz Fuß fassen. An der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften wurde vor Kurzem diskutiert, ob KI eine Problemlösung für überlastete Gerichte und Prozessstaus darstellen könnte und künftig auch in der Rechtsfindung selbst zum Einsatz kommen.