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Gericht stärkt Coinbase: Keine illegalen Token-Verkäufe festgestellt

Der Richter hat die Klage abgewiesen. (Foto: Shutterstock/Nadezda Murmakova)
US-Bezirksrichter Paul Engelmayer aus Manhattan hat eine Sammelklage gegen die Kryptoplattform Coinbase abgewiesen. Diese beschuldigte Coinbase, nicht registrierte Wertpapiere verkauft zu haben und sich nicht als Broker-Dealer registriert zu haben.
Laut Engelmayer konnten Kunden von Coinbase und Coinbase Pro nicht nachweisen, dass die Plattform das Eigentum an den Token hielt oder mit ihnen handelte, wie Reuters berichtet.
Die klagenden Kunden behaupten, Coinbase habe als Mittelsmann gehandelt und sei der Verkäufer der Token, da die Plattform nicht nur Käufer und Verkäufer zusammenbringt. Richter Engelmayer sieht das allerdings anders.
Er sagt, Coinbase habe keine direkte Rolle bei den Transaktionen gespielt, obwohl die Plattform bestimmte Token beworben und an sogenannten Airdrops teilgenommen habe. Dabei können Kunden einige Token gratis bekommen. Darum wies er die Klage ab.
Da Coinbase laut Gericht nicht der Verkäufer der betroffenen Token ist, wurde die Klage vorbehaltlos abgewiesen. Das bedeutet, sie kann nicht noch einmal vorgebracht werden.
Noch Ende letzten Jahres befand sich die Aktie von Coinbase auf einem Allzeittief. Es war um die Zeit, als FTX, die Kryptobörse von Sam Bankman-Fried, pleiteging. Vermutlich hatten Investoren Angst, dass Coinbase das gleiche Schicksal widerfährt.
Der Preis der Aktie hatte innerhalb von vier Tagen ein Viertel an Wert verloren und landete auf knapp über 41 US-Dollar pro Stück. Seitdem hat sich der Preis wieder fast verdoppelt, denn momentan kostet eine Aktie des Unternehmens etwas mehr als 80 Dollar.
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Damit ist das Unternehmen aber immer noch weit vom Börsenstart im April 2021 entfernt. Damals wurde die Aktie zu einem Preis von 422 Dollar gehandelt, womit sich der Unternehmenswert auf mehr als 100 Milliarden Dollar belief.
Auch die Kryptobörse Binance hatte im letzten Monat mit einer ähnlichen Klage zu kämpfen, wie Reuters berichtet. Auch hier wurde die Klage von einem US-Richter abgewiesen. Dieser sagte, die Kläger hätten die Sammelklage zu spät eingereicht. Sie hatten über ein Jahr nach ihrem Kauf gewartet.
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